Versorgungsstärkungsgesetz

Ärzte wollen keine Klinik-Konkurrenz

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Berlin -

Die Koalition will den stationären Sektor weiter für die ambulante Versorgung öffnen. Vor allem wo niedergelassene Ärzte fehlen, sollen Kliniken leichter einspringen können. Bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hält man von den Plänen wenig. Für die Patienten würden die Wege weiter und die Versorgung schlechter.

Laut Referentenentwurf zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) sollen die Zulassungsausschüsse verpflichtet werden, Krankenhäuser zur Teilnahme an der ambulanten ärztlichen Versorgung zu ermächtigen, wenn der Landesausschuss eine Unterversorgung oder einen zusätzlichen Versorgungsbedarf festgestellt hat.

Der Schritt sei nicht richtig, kommentiert KBV-Sprecher Dr. Roland Stahl. „Zum einen suchen Krankenhäuser selbst händeringend nach Ärzten, zum anderen frage ich mich, wie die Krankenhäuser ein Mehr an Patienten verkraften sollen.“ Wer schon einmal am Wochenende in der Notaufnahme eines Krankenhauses gewesen sei, der wisse, wie stark ausgelastet die Krankenhäuser schon heute seien, so Stahl.

Für die Patienten hätte die Verlagerung in die Klinik erhebliche Nachteile: „In der ambulanten Praxis habe ich die Sicherheit, dass mich mein Arzt behandelt“, so Stahl. „Im Krankenhaus habe ich wechselnde Ansprechpartner.“ Außerdem gelte in der ambulanten Versorgung ein verpflichtender Facharztstandard, im Krankenhausbereich dagegen nicht. Dazu komme, dass viele Patienten weite Anfahrtswege zum nächstgelegenen Krankenhaus hätten.

Die geplante Regelung sei auch kontraproduktiv für die Ansiedlung junger Mediziner auf dem Land: „Wenn wir auch in Zukunft die gewohnte flächendeckende Versorgung haben wollen, müssen wir als Gesellschaft die Niederlassung attraktiv gestalten“, so Stahl.

Als Alternative schlägt die KBV in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf eine gemeinsame Versorgungsplanung vor, nach der Klinik und KV zusammen eine bedarfsgerechte Versorgung gestalten sollen. Die bestehenden Sicherstellungskompetenzen sollen dabei beibehalten werden.

Krankenhäuser haben bereits heute verschiedene Zugänge zur ambulanten Versorgung: So können angestellte Klinikärzte externe Patienten behandeln, wenn sie dazu von der KV ermächtigt werden. Auch die Kliniken selbst können in unterversorgten Gebieten zu diesem Zweck geöffnet werden. Eine ähnliche Regelung gibt es für Klinikapotheken.

Außerdem gibt es die spezialfachärztliche Versorgung für komplexe und seltene Krankheiten. Ihren Protest gegen Klinik-MVZ haben die Kassenärzte vor Jahren aufgegeben – auch weil viele Kollegen, allen voran die Ärztefunktionäre, in diesem Bereich aktiv werden wollten: Die meisten MVZ sind bislang in der Trägerschaft niedergelassener Ärzte entstanden.

Angst vor der Konkurrenz durch Kliniken haben die niedergelassenen Ärzte laut Stahl nicht. „Aber der Wettbewerb zwischen Kliniken und Praxen, den wir sehr gerne annehmen, ist keiner mit 'gleich langen Spießen'. Die Krankenhäuser werden stark protegiert.“

Auf die Frage, was die KBV von einer Entlastung der Ärzte beispielsweise durch die Apotheker hält, antwortete Stahl ausweichend: Zur Delegation bestimmter Leistungen an entsprechend qualifizierte medizinische Fachangestellte gebe es bereits eine Vereinbarung zwischen KBV und GKV-Spitzenverband. Neben den Arzthelfern könnten in hausärztlichen Praxen außerdem sei kurzem nichtärztliche Praxisassistenten eingesetzt werden, um den Arzt zu entlasten. Dies sei bisher nur in unterversorgten oder drohend unterversorgten Gebieten möglich gewesen.

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