Gebührenordnung

Ärzte wollen keine Dynamisierung

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Berlin -

Die Verhandlungen über höhere Ärzte-Honorare für die Behandlung von Privat-Patienten haben eine wichtige Hürde genommen. Ein außerordentlicher Deutscher Ärztetag gab am Samstag in Berlin der Bundesärztekammer (BÄK) grünes Licht für weitere Verhandlungen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und der staatlichen Beihilfe für Beamte, Soldaten und Richter über eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Der Sonderärztetag wurde einberufen, weil es innerhalb der Ärzteschaft erheblichen Streit über einen Entwurf zum bisherigen Verhandlungsstand gibt. Die GOÄ ist seit mehr als 30 Jahren nicht mehr umfassend an den aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft angepasst worden. Dies hat dazu geführt,dass ärztliche Leistungen für Privatpatienten nach einem Behelfssystem (Analogziffern) abgerechnet wurden.

Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) machte eine Einigung zwischen den verhandelnden Parteien zur Voraussetzung für eine neue Verordnung noch in dieser Legislaturperiode. Die Verordnung wird nach Zustimmung des Bundesrates vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) verabschiedet.

Besonders heftiger Streit hatte sich am Vorschlag einer gemeinsamen Kommission von Ärzten, PKV, Beihilfe und BMG entzündet, die die Gebührenordnung regelmäßig an moderne Gegebenheiten anpassen soll. Etliche Redner des Ärztetages sahen hier die Eigenständigkeit der Ärzte gefährdet. Der Deutsche Hausärzteverband und die Allianz Deutscher Ärzteverbände – Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa), Hartmannbund, NAV-Virchow-Bund, BDI, Medi-Geno und GFB – fürchten, dass das individuelle Arzt-Patientenverhältnis eingeschränkt wird. Kritisiert wird, dass der PKV-Verband in der Kommission zur Weiterentwicklung der GOÄ (GeKo) entscheidend beteiligt sein soll. „Hiermit würden die privaten Krankenversicherer Einfluss auf Fragen haben, die ausschließlich die Patienten sowie ihre behandelnden Ärzte betreffen“, hieß es in einer Stellungnahme.

Die Delegierten nahmen den Leitantrag des BÄK-Vorstandes mit großer Mehrheit an. Gleichzeitig überwiesen sie Anträge, deren Umsetzung eine Unterbrechung der laufenden Verhandlungen mit PKV und Beihilfe für eine neue GOÄ zur Folge gehabt hätten, an den zuständigen Ausschuss der BÄK. Sie forderten die Bundesregierung auf, die GOÄ entsprechend dem ausgehandelten Kompromissvorschlag zum nächstmöglichen Zeitpunkt innerhalb der noch laufenden Legislaturperiode in Kraft zu setzen.

Der BÄK-Vorstand wurde damit beauftragt, unter Beratung durch den Ausschuss „Gebührenordnung“ die Gesetzesinitiative zur Anpassung der Bundesärzteordnung und den Entwurf der neuen GOÄ abschließend zu prüfen und gegenüber dem BMG freizugeben. In einer Entschließung formulierte der Ärztetag die Voraussetzungen für die Novelle.

BÄK-Präsident Professor Dr. Frank Ulrich Montgomery sagte, der Entwurf spiegele den aktuellen Stand der Wissenschaft wider und berücksichtigt dabei die Kostenentwicklungen. Die Delegierten hätten dem Vorstand „auf beeindruckende Weise den Rücken gestärkt“. Montgomery: „Das war ein klarer Vertrauensbeweis für den Vorstand und die Verhandlungsführer der BÄK, die sich seit Jahren für eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) einsetzen.“

Die GOÄ regelt die Abrechnung privatärztlicher Leistungen. Das sind alle medizinischen Leistungen, die außerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbracht werden – etwa für PKV-Mitglieder oder für (ausländische) Selbstzahler. In der GOÄ sind die Honorare für diese ärztlichen Leistungen aufgelistet.

Jede Behandlung ist dabei einem Punktwert zugeordnet, aus dem sich das Honorar ergibt. Je nach Schwierigkeitsgrad der Behandlung kann dieses Honorar bis zum 2,3-Fachen erhöht werden, in besonders schweren Fällen auch bis zum 3,5-Fachen. Dies bedarf dann allerdings der schriftlichen Begründung. Im Gegensatz zu Kassenpatienten ist der Arzt bei Privatpatienten nicht an eine Budgetierung gebunden, er kann also alle Behandlungskosten abrechnen.

Da an der GOÄ seit den 1980er Jahren nur einzelne Bereiche überarbeitet wurden, ist nun eine gründliche Renovierung notwendig. Eine neue Verordnung soll möglichst noch in diesem Jahr – also vor dem Wahljahr 2017 – erlassen werden. Die Delegierten stellten klar: „Die Ärzteschaft erwartet jetzt, dass die Politik ihre Zusagen einhält. Die dringend notwendige GOÄ-Novelle darf nicht dem beginnenden Bundestagswahlkampf geopfert werden.“

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