Die deutschen Ärzte haben die Hoffnung nach einem ärztlichen Dispensierrecht noch nicht aufgegeben: Auf dem diesjährigen Deutschen Ärztetag forderten sie erneut eine Novellierung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV), um opiatabhängigen Patienten künftig selbst die entsprechenden Substitutionsmittel in abgeteilten Dosen überlassen zu können. Bereits vor einem Jahr hatten sich die Mediziner auf ihrer Hauptversammlung für ein Dispensierrecht im Rahmen der Substitutionstherapie stark gemacht.
Die Novellierung „würde insbesondere in ländlichen Regionen die Wochenend- und Feiertagsvergabe für die behandelnden Ärzte wie für die betroffenen Patienten wesentlich erleichtern“, schreiben die Ärzte in ihrem Beschlussprotokoll. Für den Patienten entfiele dann die Suche nach einer auch an Wochenenden und Feiertagen geöffneten Apotheke, die Substitutionsmittel vorhalte, so die Begründung.
Erst im März war die BtMVV aus diesem Grund geändert worden: Ärzte dürfen Substitutionspatienten seitdem in Ausnahmefällen die erforderlichen Mittel für einen Zeitraum von bis zu zwei Tagen verschreiben und ihren die eigenverantwortliche Einnahme erlauben. Die Abgabe muss allerdings weiterhin in der Apotheke erfolgen.
Die Mediziner sehen in einem ärztlichen Dispensierrecht weitere Vorteile: „Für den Patienten würden darüber hinaus fällige Rezeptgebühren entfallen und damit die Behandlungs-Compliance stabilisiert werden.“ Zudem erlaube die BtMVV schon jetzt Ausnahmen zum Apotheken-Dispensierrecht.
Bei den Wirkstoffen Codein und Dihydrocodein dürfen Ärzte dem Patienten eine Dosis zum unmittelbaren Verbrauch sowie die für einen Tag zusätzlich benötigte Menge in abgeteilten Einzeldosen ausgehändigen und ihm die eigenverantwortliche Einnahme gestatten.
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