Generika-Austausch

Ärzte wollen Aufzahlung ermöglichen

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Die deutschen Ärzte wollen durchsetzen, dass Patienten künftig bei austauschfähigen Arzneimitteln gegen Aufzahlung das Produkt ihrer Wahl zu erwerben können. Dies geht aus einem Beschluss des deutschen Ärztetages vom vergangenen Freitag hervor. Bislang bleibt Patienten und Apotheken diese Möglichkeit aufgrund des Sachleistungsprinzips verwehrt. Demnach hat der Versicherte nur Anspruch auf das Arzneimittel in der vom Arzt auf Kassenrezept verordneten Form.

Aufgrund des Wirtschaftslichkeitsgebots nach Sozialgesetzbuch darf die Apotheke nicht das teuere Arzneimittel anbieten und dafür die Preisdifferenz verlangen. Wegen der Lieferverträge mit Herstellern sowie aus Gründen der Arzneimittelsicherheit müssen die Apotheken zwingend das abgegebene Arzneimittel auf das Rezept drucken.

Außerdem fordern die Mediziner den Gesetzgeber auf, eine gesetzliche Verpflichtung zur adäquaten Kennzeichnung der Arzneimittel mit dem Wirkstoffnamen in deutlich lesbarer Form einzuführen. Der Austausch von Originalen durch Generika sei vor allem bei älteren Patienten mit großen Verunsicherungen verbunden, zumal in Deutschland nach Handelsnamen verordnet werde und diese auch kommuniziert würden. Neue Arzneimittel sollen fünf Jahre lang explizit als solche gekennzeichnet werden.

Schließlich wollen die Ärzte die Pharmafirmen im Arzneimittelgesetz (AMG) verpflichten, das Studiendesign und die Ergebnisse von Anwendungsbeobachtungen offenzulegen. Außerdem sollen die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AKdÄ) und die Bundesärztekammer zu den publizierten Daten über die Todesfallzahlen durch Arzneimittelunverträglichkeiten Stellung zu nehmen und valide Daten vorlegen.

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