Pflicht zur Patientensteuerung

Ärzte warnen vor Scheitern der Notfallreform

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Berlin -

Mit seiner Notfallreform will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Probleme im Rettungsdienst angehen und die Notfallversorgung in Deutschland neu strukturieren. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin begrüßt zwar die Zielsetzung des vorgelegten Referentenentwurfes, kritisiert aber, dass der jetzige Entwurf grundlegende Themen wie eine intelligente Steuerung von Patientenströmen in der Notfallversorgung außen vor lässt. Ohne eine Patientensteuerung drohe ein Scheitern der Reform, warnt die KV.

„Wir begrüßen den von Karl Lauterbach vorgelegten Referentenentwurf“, sagt Dr. Burkhard Ruppert, Vorstandsvorsitzender der KV Berlin. „Fragen der Finanzierung der geplanten ambulanten Notfallversorgung, etwa die Vorhaltepauschalen, müssen allerdings dringend geklärt werden.“ Neben der Leerstelle der adäquaten Finanzierung lasse der Referentenentwurf auch die Frage aus, wie Patient:innen in Zukunft in die für sie richtige Versorgungsform, ambulant oder stationär, gelenkt werden könnten. Es fehle im Entwurf etwa die Festlegung eines verbindlichen Patientenpfades, der Abfolgen in der Patientensteuerung definiere.

Dem Entwurf nach sollten in den Rettungsstellen von Krankenhäusern Integrierte Versorgungszentren (INZ) entstehen, an die sich Patient:innen zunächst wenden sollten. Die INZ sollten die Notaufnahmen mit den Notfallpraxen der KVen verbinden und gemeinsame Tresen unterhalten, also Anmeldungen zur Ersteinschätzung von Patient, von wo aus diese in die richtige medizinische Versorgung geleitet werden sollten. Allerdings sollen nicht alle Krankenhäuser ein INZ bekommen. „Das ist ein Konstruktionsfehler im Gesetz“, kritisiert Ruppert. „Denn was geschieht, wenn ein Patient künftig in die Rettungsstelle eines Krankenhauses ohne INZ geht? Notfälle müssen natürlich immer behandelt werden, aber wie wir wissen, kommen auch viele Menschen in die Rettungsstellen, die keine Notfälle sind.“

Verpflichtung zur Patientensteuerung

Nach Ansicht der KV Berlin sollten Rettungsstellen ohne INZ verpflichtet werden, Patient:innen an solche mit INZ zu verweisen. Ausnahmen seien Notfälle. Sei dem aber nicht so, solle auch nicht behandelt werden dürfen oder doch erfolgte Behandlungen nicht honoriert werden. „Ohne Pflicht zur Patientensteuerung und ohne vernünftige Sanktionen funktioniert die Notfallversorgung der Zukunft nicht“, so Dr. Burkhard Ruppert. „Wenn wir das Thema Patientensteuerung nicht aktiv angehen und umsetzen, wird die Reform der Notfallversorgung nur halb gelingen oder sogar scheitern.“

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