Deutscher Ärztetag

Ärzte warnen vor Cannabis-Freigabe

, Uhr
Berlin -

Die Ärzteschaft hat sich in die Debatte um eine möglicherweise bevorstehende Legalisierung von Cannabis als Genussmittel eingemischt: Der 125. Deutsche Ärztetag warnt vor den Folgen, fordert aber dennoch eine Herabstufung des geringfügigen Besitzes von Betäubungsmitteln von einer Straftat zur Ordnungswidrigkeit. Würde Cannabis komplett legalisiert, würde das jedoch den Konsum befeuern, ohne den Schwarzmarkt effektiv auszutrocknen.

Erfahrungen aus anderen Ländern würden auf einen erhöhten Konsum, mehr cannabisbedingte Notaufnahmen und einen steigenden psychiatrischen Behandlungsbedarf nach einer Legalisierung hinweisen. Auch mehr Suizide und tödliche Verkehrsunfälle seien nach einer Freigabe zu erwarten. Den Schwarzmarkt auszutrocknen, gelinge hingegen nur bedingt. Das zeige der Blick nach Kanada, wo Erwachsene seit 2018 Cannabis in lizenzierten Shops kaufen können. Dennoch würden Konsumenten weiterhin etwa 35 Prozent ihres Bedarfs über illegale Quellen beziehen. Insbesondere jüngere Konsumentengruppen wichen auf günstigere Schwarzmarktprodukte aus.

Trotzdem sprachen sich die Delegierten der Bundesärztekammer (BÄK) für eine eingeschränkte Lockerung aus. Denn in einem weiteren Antrag forderten die Ärzte, den Besitz von Betäubungsmitteln in geringfügigen Mengen vom Straftatbestand zu einer Ordnungswidrigkeit herabzustufen. Zur Begründung hieß es, junge Menschen, Erst- und Gelegenheitskonsumierende dürften nicht in die Illegalität gedrängt werden. „Betroffenen soll die Möglichkeit gegeben werden, sich frühzeitig in Beratung und bei Bedarf zeitnah in eine suchttherapeutische Behandlung zu begeben“, so der Antrag.

Mehr Forschung zu medizinischem Cannabis

Eine Expertenkommission solle Vorschläge für geeignete Beratungs- und Therapieketten sowie einen angemessenen Sanktionskatalog entwickeln. Die künftige Bundesregierung solle zudem ein Präventionsprogramm für Jugendliche unter Mitwirkung der zuständigen wissenschaftlichen Fachgesellschaften erarbeiten und gesetzlich verankern. Der Umgang mit größeren Mengen über den eigenen Gebrauch hinaus sowie der Handel und die Anstiftung von Kindern und Jugendlichen zum Drogenkonsum sollen weiterhin vom Gesetz als Straftat verfolgt werden.

Aber auch bei medizinischem Cannabis müsse der Staat nachsteuern. Der Deutsche Ärztetag forderte den Bund dazu auf, ein Forschungsprogramm zu möglichen Indikationen, Wirkungen und Nebenwirkungen des medizinischen Einsatzes von Cannabis aufzulegen. Dies sei aufgrund der unzureichenden Studienlage dringend erforderlich, um Ärzten mehr Sicherheit bei der Verschreibung und Patienten bei der Einnahme entsprechender Medikamente zu geben.

Die Debatte um eine generelle Freigabe von Cannabis hatte in den vergangenen Wochen mit Blick auf die Koalitionsverhandlungen von SPD, Grünen und FDP an Fahrt gewonnen. Alle drei Parteien setzen sich in unterschiedlichem Ausmaß für eine Liberalisierung ein, Beobachter gehen deshalb davon aus, dass eine mögliche Ampelkoalition das Thema angehen würde. Offen ist dabei die Frage, wie Cannabis als legale Freizeitdroge reguliert würde – Apotheken als Abgabestellen werden derzeit als realistisches Szenario gehandelt.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Neuere Artikel zum Thema
Mehr aus Ressort
ApoRG in nächster Legislatur
Köpping setzt auf Nachwuchsförderung
Zwischen 0,4 und 1,9 Prozentpunkten
Mehrheit der Kassen erhöht Beitrag

APOTHEKE ADHOC Debatte