Ärztevertrag

Bene fühlt sich diskriminiert

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Berlin -

Bene wehrt sich gegen eine Vereinbarung zwischen bayerischen Ärzten und Krankenkassen. Denn seit Anfang des Jahres müssen die Mediziner bei der Verordnung bestimmte Generikaquoten erfüllen. Der Mittelständler fühlt sich davon benachteiligt. Denn die Ben-u-ron-Zäpfchen mit 75 mg Paracetamol kosten seit einer Preisanpassung genauso viel wie das einzige Konkurrenzpräparat von Ratiopharm. Trotzdem werde das Generikum bevorzugt.

Bene kritisiert, „dass die Wirtschaftlichkeit vorerst weiterhin allein vom Zulassungsstatus abgeleitet wird“. Auch über dem Festbetrag liegende Generika würden in der Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) und den Kassen bevorzugt.

„Vor den Originalen hingegen werden Ärzte selbst im Falle einer positiven Zielerreichung gewarnt“, moniert Bene. Einzige Ausnahme: Der Preis des Originals liege unter dem der Vergleichsgenerika und auf beziehungsweise unter dem Festbetrag. „Eine Anforderung, die ein Generikum per se nicht erfüllen muss.“

Bene betont, dass auch das Ben-u-ron-Sortiment dem Generikaabschlag und dem Festbetragssystem unterliege. Dennoch werde Ben-u-ron in der bayerischen Wirkstoffvereinbarung „eindeutig schlechter gestellt“. Dies stellt dem Hersteller zufolge einen nicht gerechtfertigten Eingriff in den Wettbewerb dar. „Hier ist aus Sicht von Bene eine Gleichbehandlung dringend erforderlich, wofür sich Bene weiter einsetzen wird.“

Die Wirkstoffvereinbarung in Bayern gilt seit Anfang des Jahres. Seitdem wird die Wirtschaftlichkeit von Verordnungen nicht mehr anhand der Kosten bewertet, sondern anhand der Verordnungen selbst. Für 30 Wirkstoffgruppen haben sich Ärzte und Kassen auf Zielquoten geeinigt: Für sechs Gruppen wurden Leitsubstanzen festgelegt, die bevorzugt verschrieben werden sollen. Für die übrigen 24 Fälle wurden Generikaziele vereinbart. Basis der Bewertung sind die definierten Tagestherapiedosen (DDD).

Eine der Gruppen, für die Generikaziele vereinbart wurden, sind Analgetika, mit Ausnahme BtM-pflichtiger Opioide. Alle Facharztgruppen zusammen sollen in dieser Gruppe einen Generikaanteil von mindestens 91,49 Prozent erreichen. Für die Berechnung wurde das bisherige Verordnungsverhalten zugrunde gelegt.

Erreicht die Ärzteschaft insgesamt oder eine einzelne Facharztgruppe das vorgegebene Ziel, werden alle Ärzte von einer Prüfung verschont. Andernfalls schauen sich die Kassen das Verordnungsverhalten der einzelnen Ärzte an. Nicht geprüft werden Ärzte, die in allen Gruppen das Soll erreicht haben oder die Untererfüllung mit einer Übererfüllung in einer anderen Gruppe ausgleichen können. Wenn die Ärzte die Quote im vorherigen Quartal erreicht haben, aber im aktuellen nicht, erfolgt keine Prüfung, sondern lediglich eine Beratung.

Die Ausnahmeregelung für Alt-Originale ist aus Sicht von Bene nicht ausreichend. Der Hersteller hatte versucht, vier Ben-u-ron-Präparate als Generikum klassifizieren zu lassen – war damit allerdings nicht durchgekommen.

Deshalb beantragte Bene beim Sozialgericht München, die Wirkstoffvereinbarung und die Zielquoten für Analgetika vorläufig für nichtig zu erklären. Im Eilverfahren scheiterte der Hersteller allerdings. Die Richter räumten zwar ein, dass der Ausgang des Hauptsacheverfahrens durchaus offen sei. Sie waren aber der Meinung, dass die Verluste für Bene nicht so gravierend seien, dass die Aussetzung der Vereinbarung gerechtfertigt sei. Schließlich könnten Ärzte nach wie vor auch Originalpräparate verordnen.

Das betont auch Bene: „Ben-u-ron bleibt verordnungsfähig.“ Da sich die Quote an den tatsächlichen Verordnungszahlen der Vergangenheit orientiere und die tatsächlichen Verordnungen aller Ben-u-ron-Präparate unterhalb der Zielquote lägen, führe die Fortführung der bisherigen Verordnungspraxis im Regelfall nicht zur Verfehlung der Quote, so der Hinweis an die Ärzte.

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