GKV-Finanzierung

Ärzte unterstützen Rösler-Reform dpa, 27.08.2010 08:37 Uhr

Berlin - 

Die Bundesärztekammer (BÄK) unterstützt die von der Bundesregierung geplante Gesundheitsreform. Auch die umstrittene Einführung von nach oben offenen Zusatzbeiträgen in der Krankenversicherung mit einem Sozialausgleich stößt bei den Ärzten auf positive Resonanz. In einem Treffen mit Gesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) schloss sich BÄK-Präsident Professor Dr. Jörg-Dietrich Hoppe am späten Donnerstag der Auffassung an, dass die von Kasse zu Kasse unterschiedlichen Zusatzbeiträge den Einstieg in ein gerechteres Finanzierungsprinzip darstellen könnten. Das teilten BÄK und Ministerium am Freitag mit.

Künftige Kostensteigerungen im Gesundheitswesen sollen über die Zusatzbeiträge und einen Sozialausgleich von Kassenmitgliedern und Steuerzahlern beglichen werden. Die Höhe der für den Ausgleich nötigen Steuermittel soll gemäß des dann feststehenden Bedarfs 2014 festgelegt werden. Vom kommenden Jahr an sollen zunächst ein auf 15,5 Prozent erhöhter Beitragssatz und Einsparungen die Finanzlage der Kassen entspannen. Das Kabinett will am 22. September über die Reform entscheiden.

Hoppe stärkte Rösler zudem bei weiteren Reformplänen den Rücken. So sollen die Möglichkeiten der Kostenerstattung ausgeweitet werden. Die Patienten könnten dann beim Arzt zunächst selbst zahlen und sich das Geld dann von ihrer Kasse zurückerstatten lassen. Dies entspreche wiederholten Forderungen Deutscher Ärztetage, betonte die BÄK. Kostenerstattung ermögliche mehr Transparenz und fördere das Kostenbewusstsein. Die Krankenkassen hatten sich bereits skeptisch geäußert.

Einigkeit herrschte auch darüber, dass die im Koalitionsvertrag angekündigte gesetzliche Neuregelung für Medizinische Versorgungszentren (MVZ), wonach die Mehrheit der Geschäftsanteile und Stimmrechte Ärztinnen und Ärzten zustehen und das MVZ von Ärztinnen und Ärzten verantwortlich geführt werden soll, schnell umgesetzt werden soll. Der BÄK-Chef verwies darauf, dass zwischen MVZ und niedergelassenen Vertragsärzten und -psychotherapeuten gleichartige Wettbewerbsbedingungen herrschen müssten. Um eine Dominanz wirtschaftlicher Interessen über medizinische Belange zu vermeiden, seien klare gesetzliche Regelungen unter anderem für das Primat der ärztlichen Leitung von MVZ nötig.