In den nächsten Wochen wird die Bundesregierung über zwei wichtige gesundheitspolitische Vorhaben entscheiden: die Krankenhausreform und das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG). Beide Gesetzesvorhaben sind für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte relevant, wobei das GVSG die Praxen direkt betrifft: Die darin vorgesehene Entbudgetierung sei ein dringend notwendiger Schritt, um gewachsene Strukturen in der ambulanten Versorgung zu erhalten, mahnt der Virchowbund in einem Schreiben an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses im Bundestag.
„Die etablierten und bewährten ambulanten Strukturen stehen auf der Kippe: Unterfinanzierung, Überbürokratisierung, Regresse und vor allem die Budgetierung treiben langjährige Praxisärzte in den vorzeitigen Ruhestand und hindern junge Ärztinnen und Ärzte daran, den Schritt in die Niederlassung zu wagen“, erklärt Dr. Dirk Heinrich, Bundesvorsitzender des Virchowbunds.
Die Koalition habe erkannt, dass die Budgetierung ein wesentliches Hemmnis in der ambulanten Versorgung sei und deshalb zunächst die Entbudgetierung der Kinder- und Jugendärzte schnell und direkt umgesetzt. Ähnliches sei nun für die Hausärzte geplant, dies sei eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag, so Heinrich.
Entsprechend formulierte Vorschläge für Gesetzesänderungen lägen vor. Die Frage der Gegenfinanzierung sei im Gesamtkontext der Ausgabenstruktur der GKV marginal und angesichts der Fördermittel für den stationären Bereich und der Wirtschaftlichkeitspotenziale im ambulanten Bereich eindeutig eine Frage der politischen Prioritätensetzung.
Auch die fachärztliche Versorgung sei eine eigenständige und unverzichtbare Säule im ambulanten System. Schließlich sei in vielen hausärztlichen Fällen eine valide Diagnosestellung erst durch die Konsultation eines Facharztes möglich. Für viele Patienten mit singulären Erkrankungen sei der niedergelassene Facharzt der einzige Ansprechpartner. Eine alleinige Steuerung der Patienten durch Hausärzte sei heute und in Zukunft quantitativ nicht möglich.
„Die Budgetierung, Teil des ‚Kompromiss von Lahnstein' aus dem Jahre 1992, hat heute ihre Steuerungswirkung komplett verloren und ist zu einer reinen Kostendämpfungsmaßnahme degeneriert“, erklärt Heinrich. Außerdem sei die Budgetierung in ihrer jetzigen Form ungerecht und unlogisch: Wenn ein Fach- oder Hausarzt in Hamburg nur 75 Prozent seiner Leistungen vergütet bekomme, ein Hausarzt in Thüringen aber 110 Prozent und ein Facharzt in Bayern 95 Prozent, dann entbehre das jeder Logik, so Heinrich. Der durch die Budgetierung aufgebaute „Solidarbeitrag“ der niedergelassenen Ärzteschaft betrage inzwischen insgesamt rund 100 Milliarden Euro.
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