AMG-Novelle

Ärzte: Pharmawerbung begrenzen

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Mit der AMG-Novelle will die Bundesregierung unter anderem das Heilmittelwerbegesetz (HWG) an die europäische Rechtsprechung anpassen. Die in diesem Zusammenhang vorgesehene Lockerung des Werbeverbots stößt bei Verbraucherschützern und Ärzten gleichermaßen auf Kritik.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnte davor, dass Werbung für nicht verschreibungspflichtige Schlaf- und Beruhigungsmittel eine neue Sorglosigkeit bei Verbrauchern schaffen würde. „Auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel haben Nebenwirkungen und bergen bei längerer oder übermäßiger Einnahme beträchtliche Risiken“, so die Verbraucherschützer.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe kritisierte zudem die vorgesehene Möglichkeit, bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten „mit Patientenschicksalen zu werben“. Für die Bundesärztekammer bemängelte Professor Dr. Ursula Gundert-Remy das Vorhaben, das Verbot der Werbung mit Gutachten abzuschaffen. Es bestehe die Gefahr, dass nur positive Gutachten zur Werbung herangezogen würden und damit das Vertrauen im Arzt-Patienten-Verhältnis beeinträchtigt werde.

 

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