Ärzte orientieren sich an Priscus-Liste Alexandra Negt, 13.07.2021 14:39 Uhr
Zahlreiche Arzneimittel sollten für ältere Personen nicht angewendet werden. Daneben ist bei einigen Wirkstoffen eine Dosisanpassung bei Patient:innen über 65 Jahren notwendig. Aufstellungen wie die Priscus-Liste geben einen Überblick über ungeeignete Medikamente für ältere Menschen. Eine Auswertung des Zentralinstitutes für die Kassenärztliche Versorgung (Zi) zeigt, dass Ärzt:innen die Liste beim Verschreibungsverhalten immer mehr berücksichtigen.
Vertragsärzt:innen verordnen gesetzlich Versicherten über 65 Jahre laut der Zi-Auswertung immer seltener Wirkstoffe der Priscusliste. Betrug der Anteil der GKV-Versichterten ab einem Alter von 65 Jahren mit mindestens einer Priscus-Listen-Verordnung noch 25 Prozent, so waren es 2019 nur noch 16 Prozent. In Zahlen ausgedrückt bedeutet das, dass 2009 rund 3,35 Millionen Versicherte über 65 Jahre, 2019 nur noch rund 2,4 Millionen Versicherte einen Wirkstoff der Priscus-Liste erhielten.
„In den letzten Jahren ist das Bewusstsein für Wirkstoffe, die für ältere Patientinnen und Patienten potenziell ungeeignet sein könnten, gewachsen. Die Verordnung kann trotzdem indiziert sein, mit der Priscus-Liste haben Ärzte seit einigen Jahren aber eine Entscheidungshilfe zur Hand, die bei der Suche, nach der für die Patientinnen und Patienten am besten geeigneten Medikation, unterstützt. Dies schlägt sich in der Verordnungspraxis nieder“, so der Vorstandsvorsitzende des Zi, Dr. Dominik von Stillfried.
Die Priscus-Liste enthält rund 100 Wirkstoffe, die für ältere Menschen problematisch oder ungeeignet sein können. Da sich die Organleistung von Patient:innen im Laufe des Lebens verändert und verringert, können Arzneimittel oft nicht mehr so gut ausgeschieden werden. Nicht selten kommt es zu Nebenwirkungen, die vom Patienten oder der Patientin nicht als solche erkannt werden. Innerhalb des Beratungsgespräches kann die Priscus-Liste genutzt werden, um mögliche unerwünschte Ereignisse zu identifizieren und alternative Wirkstoffe aufzuzeigen. Apotheker und PTA können gemeinsam mit dem Patienten den aktuellen Medikationsplan durchgehen, diesen mit der Liste abgleichen und gegebenenfalls den Arzt/die Ärztin informieren.
Auch im OTC-Bereich relevant
Auch innerhalb der Selbstmedikation spielt das Alter des Patienten/der Patientin eine Rolle. So sollten Triptane beispielweise nicht mehr bei über 65-Jährigen angewendet werden. Zuletzt stand auch die Anwendung der H1-Histaminika Diphenhydramin und Doxylamin enthalten in Hoggar, Schlafsterne & Co., zur Diskussion. So wurde eine mögliche Verschreibungspflicht für Menschen über 65 Jahren thematisiert. Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht (SVA) hatte sich im Januar vergangenen Jahres über einen Rx-Switch für Doxylamin und Diphenhydramin ausgesprochen. Dieser wurde später verworfen. Eine erhöhte Sturzgefahr konnte nicht evidenzbasiert bestätigt werden.