Patientenverfügung

Ärzte müssen Patientenwillen befolgen dpa, 10.07.2009 11:38 Uhr

Berlin - 

Ärzte müssen künftig Patientenverfügungen befolgen, auch wenn dies zum Tod der Erkrankten führen kann. Nach jahrelanger Debatte ließ der Bundesrat ein Gesetz passieren, das erstmals für Rechtssicherheit sorgen soll. Die neue Regelung verschafft dem vorab formulierten Willen eines Patienten weitgehende Gültigkeit, wenn er sich nicht mehr selber äußern kann.

Vor drei Wochen hatte sich im Bundestag der Vorschlag einer Abgeordneten-Gruppe um den SPD-Mann Joachim Stünker durchgesetzt. Danach können Volljährige in einer schriftlichen Verfügung im Voraus festlegen, ob und wie sie später behandelt werden wollen, wenn sie am Krankenbett ihren Willen nicht mehr selbst formulieren können.

Betreuer oder Bevollmächtigte müssen die Verfügung gegenüber den Ärzten durchzusetzen. Der Patientenwille ist auch dann umzusetzen, wenn die Erkrankung noch keinen irreversibel tödlichen Verlauf genommen hat. Voraussetzung ist aber, dass die Erklärung auch die tatsächliche Behandlungssituation erfasst. Dazu müssen die Patientenverfügungen möglichst konkret gefasst sein.

Sind sich der Arzt und der Betreuer beziehungsweise der Bevollmächtigte über den Patientenwillen einig, bedarf es keiner Anrufung des Vormundschaftsgerichts. Bei Meinungsverschiedenheiten muss hingegen ein Richter eingeschaltet werden.

Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb (SPD) sprach von einem „großen Schritt in die richtige Richtung“. Skeptisch äußerte sich hingegen Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU): Der vorgesehene Automatismus werde der Situation des Patienten nicht gerecht, sagte Althaus und verwies darauf, dass ein Patient im konkreten Fall seine Meinung kurzfristig geändert haben könnte. „Ich bin dagegen, dass Menschen sterben, die weder sterben wollen noch sterben müssen.“