OLG-Urteil

Ärzte müssen aufklären

, Uhr

Ärzte müssen ihre Patienten über die Risiken der Behandlungsweise aufklären. Gleichzeitig müssen sie den Patienten darüber informieren, wenn es gleichwertige alternative Heilmethoden gibt - diese also keine geringere Heilungschance haben und nicht wesentlich riskanter sind. Kommen die Mediziner dieser Aufklärungspflicht nicht nach, kann die vorgenommene Behandlung sogar rechtswidrig sein und Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg hervor.

In dem Fall war eine Frau nach einem vorzeitigen Blasensprung bereits in der 31. Schwangerschaftswoche per Kaiserschnitt entbunden worden. Das Kind erlitt danach Hirnblutungen und ist seitdem geistig schwerbehindert. Die Eltern klagten im Namen des Kindes wegen grober Behandlungsfehler und Aufklärungsversäumnisse.

Das Gericht sah zwar keinen Behandlungsfehler, bejahte aber die Verletzung der Aufsichtspflicht. Die Ärzte hätten darüber aufklären müssen, dass anstatt der eingeleiteten Frühgeburt auch die Möglichkeit bestanden hätte, abzuwarten und die Lungenreife des Kindes zu fördern. Diese Methode wäre medizinisch genauso sinnvoll und angezeigt gewesen, befanden die Richter. Dem Kind wurde Schmerzensgeld zugesprochen.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
„Deutliche Effizienzsteigerung“
Mycare startet mit CardLink
Technische Voraussetzungen fehlen
KBV: Kein E-T-Rezept ab Juli 2025
Mehr aus Ressort
Oliver Blatt startet zum Juli 2025
GKV-Spitzenverband bekommt neue Spitze

APOTHEKE ADHOC Debatte