„Arztpraxen sind keine Ordnungsämter“

Ärzte kritisieren Testverordnung

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Berlin -

Sichtlich unzufrieden hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Freitag die neue Testverordnung (TestV) präsentiert. Und tatsächlich stößt das Konzept auf breite Kritik. Auch die Ärzte sind unzufrieden.

Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) findet es zwar aus Kostengründen absolut sinnvoll, die Massentestungen asymptomatischer Personen einzuschränken und die Qualität der Tests zu erhöhen. „Die neue Testverordnung wird aber in der Arztpraxen, den Teststellen sowie bei den Bürgerinnen und Bürgern einen hohen Bürokratieaufwand nach sich ziehen“, so der Vorsitzende Mark Barjenbruch.

„Viele neue Regelungen in der Testverordnung sind nicht zu Ende gedacht. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mit ihren Praxisteams sollen nun vor einem Corona-Test kontrollieren, ob jemand laut neuer Testverordnung einen Anspruch auf einen kostenfreien Test hat oder nicht. Das ist nicht ihre Aufgabe“, so der KVN-Vorstandsvorsitzende.

Kostenlose Schnelltests sollen künftig weiter für Personen mit Corona-Symptomen und vulnerable Gruppen möglich sein, darunter auch Kinder bis fünf Jahren, Frauen zu Beginn der Schwangerschaft sowie Besucherinnen und Besucher von Kliniken und Pflegeheimen.

„Sollen sich die Praxisteams zukünftig den positiven Schwangerschaftstest oder den Personalausweis der Dreijährigen zeigen lassen? Arztpraxen sind keine Ordnungsämter“, so KV-Vize Dr. Jörg Berling.

Auch die Möglichkeit, dass Bürgerinnen und Bürger im Zweifel mit einer schriftlichen Selbsterklärung versichern sollten, dass sie Anspruch auf einen kostenfreien Test haben, werde zur Mehrbelastung der Praxen führen. Dazu kämen noch die Fragen der verunsicherten Patentinnen und Patienten in den Praxen. „Bei Patienten ohne Anspruch auf einen kostenfreien Test müssen die Praxen drei Euro Eigenbeteiligung kassieren, Wechselgeld vorhalten, die Zahlungen quittieren und eine Barkasse vorhalten. Das ist absurd.“

Auch für die KV werde es schwieriger, die gesetzlich vorgegebene Abrechnung mit den Teststellen durchzuführen. Der Bund hat den Betrag reduziert, der pro Test an die Testcenter geht – von derzeit 11,50 auf 9,50 Euro. Davon sollen dann drei Euro von den Bürgern übernommen werden, der Staat zahlt dann im Normalfall 6,50 Euro. Dies müssen die KVen bei der Abrechnungskontrolle dann berücksichtigen. „Gibt es einen Nachweis, dass der Test kostenlos durchgeführt worden ist? Ist die Eigenbeteiligung der Bürgerinnen und Bürger richtig verbucht?“

„Die bisher schon komplizierte Überprüfung der Abrechnung der Corona-Teststellen wird noch komplizierter. Auch die Äußerung des Gesundheitsministers, dass die ‚Kassenärztlichen Vereinigungen bisher zu lasch kontrolliert haben‘ ist ein Schlag ins Gesicht der KVen. Die Abrechnungen sind konsequent und mit hohem Aufwand überprüft worden“, so Barjenbruch.

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