Die SPD-Fraktion ist mit ihrem Antrag zur Korruption im Gesundheitswesen im Gesundheitsausschuss des Bundestages gescheitert. Während sich die Linke und die Grünen enthielten, stimmten Union und FDP geschlossen gegen den Vorstoß. Die Sozialdemokraten wollten das Strafgesetzbuch so ändern, dass Korruptionshandlungen niedergelassener Vertragsärzte Straftatbestände darstellen.
Durch entsprechende gesetzliche Regelungen sei zudem sicherzustellen, dass systematische Falschabrechnungen von Krankenhäusern mit spürbaren Sanktionen geahndet werden, hieß es im Antrag weiter. Weiter müssten die Länder besonders qualifizierte Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Ermittlungsgruppen bei der Kriminalpolizei ausgebaut werden, forderte die SPD.
Aus Sicht der Sozialdemokraten ist es notwendig, ein stärkeres Unrechtsbewusstsein für Abrechnungsbetrug zu schaffen. Linksfraktion und Grüne hoben hervor, dass es zwar richtige Ansätze im SPD-Antrag gebe, dieser aber zu kurz greife. Die Linke monierte unter anderem, dass die SPD die Pharma- und Medizinprodukteindustrie nicht berücksichtigt habe.
Die Unions-Fraktion unterstrich, in der Anhörung sei deutlich geworden, dass die bestehenden sozialrechtlichen Regelungen zu Fehlverhalten wie etwa die Möglichkeit zum Entzug der Zulassung „mindestens so wirksam“ seien wie die Debatte über neue Straftatbestände.
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