Ärzte-Korruption

Spahn will Berichte von Ärztekammern dpa, 19.01.2013 10:42 Uhr

Berlin - 

Der Gesundheitsexperte der Unionsfraktion im Bundestag, Jens Spahn

(CDU), will den Ärzteorganisationen regelmäßige Korruptionsberichte

abverlangen. „Wir sollten Ärztekammern und
Kassenärztliche

Vereinigung gesetzlich dazu verpflichten, ihrerseits spätestens alle

zwei Jahre einen Bericht über Fehlverhalten und ihre Verfahren

vorzulegen“, sagte Spahn den Dortmunder Ruhr Nachrichten.

Der Bundesgerichtshof hatte vor einem halben Jahr entschieden, dass Korruption niedergelassener Ärzte nach geltendem Recht nicht strafbar ist – etwa die Annahme von Zuwendungen für die Verordnung bestimmter Arzneimittel. Daher fehlen für umfangreiche Ermittlungen der Staatsanwälte gegen Ärzte derzeit die gesetzlichen Grundlagen, so lange nicht ein konkreter Schaden einer Kasse nachweisbar ist.

Der Ruf, hier eine Gesetzeslücke zu schließen, war zuletzt lauter geworden. „Man darf Verdachtsfälle nicht mit abgeurteilten Fällen verwechseln“, sagte Frank-Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, der Passauer Neuen Presse.

Er verwies auf die rückläufige Zahl von Abrechnungsbetrügereien im Gesundheitswesen, die in der polizeilichen Kriminalstatistik erfasst wird. So sei die Zahl im Jahr 2011 auf 2876 Fälle – 40 Prozent weniger als zwei Jahre zuvor – abgesunken. „Ärzte sind für klare Regeln, sie wollen nicht im Ruch des Betrugs oder der Korruption stehen“, sagte Montgomery.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hält sich zu Details bedeckt, am Donnerstag ging er aber von einer Gesetzesänderung „noch in dieser Legislatur“ aus. Forderungen, den Ärztekammern für interne Ermittlungen staatsanwaltschaftliche oder polizeiliche Befugnisse zu verleihen, wies er im Deutschen Ärzteblatt zurück: „Das ist nicht ihre Aufgabe.“

Die SPD kritisierte die Überlegungen Bahrs: „Das ist eine Farce“, sagte ihr gesundheitspolitischer Fraktionssprecher Professor Dr. Karl Lauterbach der Passauer Neuen Presse. „Wir brauchen einen
regelrechten Paragrafen im Strafrecht bei Korruption von niedergelassenen Ärzten.“

Allein dadurch seien eine abschreckende Wirkung und angemessen hohe Strafen zu erzielen. Es gehe um sehr wenige, aber besonders wichtige Fälle. Schließlich könne ein Arzt, der von einer Pharmafirma Vergünstigungen erhalte, um deren Medikamente zu verschreiben, Patienten ernsthaft schaden.