Ärzte-Korruption

Lauterbach: Vor der AOK hat niemand Angst

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Berlin -

Bestechung und Bestechlichkeit von Kassenärzten und anderen

Leistungserbringern sollen künftig mit einer Geldstrafe oder bis zu drei

Jahren Haft geahndet werden können. Das Bundesgesundheitsministerium

(BMG) plant eine Strafvorschrift im Sozialgesetzbuch V, die sich am

Strafgesetzbuch orientiert. Die Opposition kritisiert die Pläne als zu

lasch.

Der SPD-Gesundheitsexperte Professor Dr. Karl Lauterbach bezeichnete das Vorhaben als Etikettenschwindel. Abschreckende Wirkung und mehr Verbraucherschutz brächten die Pläne nicht. „Die relativ wenigen Ärzte, die sich der Korruption schuldig machen, würden nur durch eine strafrechtliche Verfolgung abgeschreckt.“

Bei einer Änderung im Sozialgesetzbuch allein hingegen müsste einer Krankenkasse Schaden entstanden sein. „Von der Verfolgung durch die AOK aufgrund einer Regelung im Sozialgesetzbuch hat niemand Angst“, sagte Lauterbach.

Auch die Linke-Expertin Martina Bunge betonte, es sei hohe Zeit, „dass der Gesundheitsminister bei der Problematik Korruption umdenkt“. Es bleibe abzuwarten, ob das Gesetz kein Papiertiger werde.

Die Kassen lobten dagegen den Vorstoß. „Die Initiative von Daniel Bahr ist ein Segen für die Patienten und alle seriös arbeitenden Menschen im deutschen Gesundheitswesen“, sagte der Vizechef des AOK-Bundesverbands, Uwe Deh. Schmiergeldzahlungen seien auch ein Gesundheitsrisiko für Patienten, wenn Behandlungen beeinflusst würden.

Auch Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbands, begrüßte die Pläne. Besorgniserregend sei aber, dass nur besonders schwere Verstöße geahndet werden sollten. „Ein bisschen korrupt gibt es ebenso wenig wie ein bisschen schwanger.“

Verboten werden sollen Vorteilsannahme und -gewährung. Die Ärzteschaft hatte sich gegen eine nur auf Ärzte zugeschnittene Regel gewehrt. Das Bundesjustizministerium hatte zurückhaltend auf Überlegungen reagiert, das Strafrecht zu ändern, wie eine Sprecherin bestätigte.

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