Korrupten Ärzten könnten künftig Haftstrafen von bis zu drei Jahren
drohen. „Es geht uns darum, dass es erstmals bestrafungsfähig wird, wenn
ein Arzt seinem Patienten ein Medikament verschreibt, weil ihm die
Pharmafirma dafür etwas Gutes in Aussicht gestellt oder gegeben hat“,
sagte Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne). Am Freitag hatten die Bundesländer Hamburg und
Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, der
einen eigenen Strafparagraphen für Korruption im Gesundheitswesen
vorsieht.
Bei der anstehenden Justizministerkonferenz an diesem Mittwoch und Donnerstag im saarländischen Perl-Nennig werde die Mehrheit der Länder eine entsprechende Verankerung im Strafgesetzbuch (StGB) fordern, betonte Niewisch-Lennartz. Darunter seien auch schwarz-gelbe Landesregierungen.
Auch Vertreter der Ärzteschaft, darunter Ärztepräsident Dr. Frank Ulrich Montgomery, befürworteten den direkten Weg über das Strafrecht. „Die von der Bundesregierung geplante Verankerung im Sozialgesetzbuch reicht nicht aus“, kritisierte die Grünen-Politikerin.
„Die von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) gewünschte Lösung hätte zur Folge, dass sich nur Kassenärzte strafbar machen“, betonte Niewisch-Lennartz. „Bei der Abrechnung von Privatpatienten wäre es dagegen nicht strafbar und dafür gibt es einfach keine Begründung.“ Ziel des Gesetzes müsse der Schutz der Patienten, des freien Wettbewerbs und des Vertrauens in die Integrität aller Mediziner sein.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im März 2012 festgestellt, dass Ärzte nach jetzigem Recht nicht vom Staatsanwalt verfolgt werden können, wenn sie etwa Geld von Pharmafirmen für die Verordnung von Arzneimitteln annehmen.
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