In der Debatte um strengere Regeln gegen Korruption unter Ärzten wehrt sich der Ärzteverband Hartmannbund dagegen, einen einzelnen Berufsstand unter Generalverdacht zu stellen. „Über ein Gesetz, das Bestechlichkeit bei niedergelassenen Ärzten unter Strafe stellt, kann man sicher nachdenken“, sagte der Vorsitzende des Bundes, Klaus Reinhardt, der Rheinischen Post. „Nur dann muss auch klar sein, dass dies nicht nur für die Ärzte, sondern auch für andere Freiberufler wie Rechtsanwälte, Notare oder Architekten gelten muss.“
Korruption im Gesundheitswesen komme sicher vor. „Es ist aber unverfroren, so zu tun, als sei gerade der Berufsstand der Ärzte besonders korrupt“, kritisierte Reinhardt.
Die Ärztekammern könnten Korruptionsfälle nur dann ahnden, wenn sie ihnen auch gemeldet würden. „Das wäre die eigentliche Aufgabe der Krankenkassen“, sagte er. Es sei dagegen „absurd, dass die Kassen für die Bundesregierung einen Gesetzentwurf schreiben“.
Der GKV-Spitzenverband hatte in einer Stellungnahme an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine Änderung des entsprechenden Paragraphen im Sozialgesetzbuch V gefordert, nach der Ärzte mit bis zu drei Jahren Haft rechnen müssten.
Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Juni: Die Richter stellten fest, dass sich niedergelassene Ärzte, die für die Verordnung von Arzneimitteln Geschenke annehmen, nach derzeitiger Rechtslage nicht wegen Bestechlichkeit strafbar machen.In einem zweiten Verfahren war daraufhin der Revisionsantrag zurückgenommen worden. Union, SPD und die Krankenkassen wollen nun die gesetzlichen Regelungen verschärft sehen.
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