Ambulant-OP

Ärzte klagen gegen Rösler-Gesetz APOTHEKE ADHOC, 28.07.2011 15:26 Uhr

Berlin - 

Der Verband ambulanter Operateure und Anästhesisten (LAOH), will Verfassungsklage gegen das GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) einlegen, das ihrer Meinung nach in die Berufsfreiheit der ambulant tätigen Fachärzte eingreift und das Gebot der Rechtsetzungsgleicheit verletzt: Seit Januar ist der jährliche Mengenzuwachs für niedergelassene Operateure gedeckelt. Kliniken dürfen ambulante Operationen ohne Zuwachsbegrenzung durchführen.

Die rot-grüne Vorgänger-Regierung hatte fachärztliche Leistungen wie etwa ambulante Operationen, Vorsorgeleistungen, Impfungen oder Dialyse als besonders förderungswürdig anerkannt und sie daher aus dem gedeckelten Gesamtbudget für niedergelassene Ärzte heraus genommen. Bis zum GKV-FinG konnten diese Leistungen daher ohne Obergrenze abgerechnet werden.

Seit Anfang des Jahres müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Landesverbände der Krankenkassen genau für diese Leistungen aber Budgetgrenzen vereinbaren. Die schwarz-gelbe Koalition wollte damit die Ausgaben im fachärztlichen Bereich drosseln.

Da Krankenhäuser nicht wie Ärzte über eine KV, sondern direkt mit der Krankenkasse abrechnen, sind die Kliniken von dieser Regelungen ausgeschlossen: Bietet ein Krankenhaus also beispielsweise ambulante Operationen an, kann es diese ohne Mengenbegrenzung abrechnen.

Die Mediziner fühlen sich ungerecht behandelt: „Unsere Beschwerde richtet sich dagegen, dass der Gesetzgeber staatlich subventionierten Krankenhausträgern die Möglichkeit eröffnet, auch dort nicht budgetiert ambulant tätig zu sein, wo niedergelassene Fachärzte eine hochwertige operative Versorgung wohnortnah - nun unter dem Diktat einer Mengenbegrenzung - sicherstellen“, so der Vorsitzende des LAOH, Dr. Thomas Wiederspahn-Wilz.

Offensichtlich hatte Schwarz-Gelb beim Gesetz nur geschludert : Den ersten Entwürfen des kommenden Versorgungsgesetzes zufolge sollen die Budgets für die extra-budgetären Leistungen wieder gestrichen werden.