AMG-Novelle

Ärzte: Keine Strafe bei BTM-Überlassung APOTHEKE ADHOC, 15.03.2012 10:46 Uhr

Berlin - 

Ärzte sollen Patienten künftig unter bestimmten Voraussetzungen Betäubungsmittel (BTM) in geringen Mengen zur Überbrückung überlassen dürfen. Die Bundesärztekammer (BÄK) fordert eine entsprechende Änderung für die AMG-Novelle. Gleichzeitig sollen die Sanktionen für die überbrückende Versorgung von Schwerkranken oder Opiatabhängigen abgeschafft werden.

 

Bislang dürfen BTM laut Betäubungsmittelgesetz (BtMG) lediglich „zum unmittelbaren Verbrauch überlassen werden“. Die Ärzte fordern in ihrer Stellungnahme, dass auch eine Überlassung „im Rahmen einer eng kontrollierten Behandlung für einen überbrückenden Zeitraum“ ermöglicht werden soll.

In Fällen, in denen Patienten das Präparat nicht „über eine Apotheke in angemessener Zeit und unter angemessenen Umständen“ besorgen können, sollen die Ärzte zudem keine Geld- und Haftstrafen mehr fürchten, so die BÄK. Das BtMG und die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) müssten entsprechend angepasst werden.

In ihrer Stellungnahme fordern die Mediziner zudem erneut, dass der Name des Wirkstoffs auf den Packungen deutlich lesbar sein soll: Der Internationale Freiname (INN) oder die gebräuchliche Bezeichnung müsse „in gleicher Erkennbarkeit und in adäquater Schriftgröße aufgeführt werden“. Außerdem stemmen sich die Ärzte gegen Aufweichungen des Werbeverbots für verschreibungspflichtige Medikamente.