Bayern

Ärzte: Kein Entlassmanagement für Apotheker Benjamin Rohrer, 18.10.2012 10:31 Uhr

Herren im Haus: Die Bayerischen Ärzte wollen nicht, dass Apotheker mehr Kompetenzen beim Entlassmanagement bekommen. Foto: Bayerische Landesärztekammer
Berlin - 

Eigentlich wollte die ABDA die Ärzte in Zeiten des ABDA/KBV-Modells nicht provozieren: Die

Hauptversammlung der deutschen Apotheker hatte darauf verzichtet, einen

Antrag zu beschließen, demzufolge die Pharmazeuten während Nacht- und

Notdiensten Rx-Medikamente auch ohne Verschreibung abgeben dürfen.

Vergebens: Nur einen Tag nach dem Deutschen Apothekertag (DAT) hat der

Bayerische Ärztetag einen Beschluss gefasst, der sich ausdrücklich

dagegen ausspricht, dass Apotheker ohne Rezept dispensieren dürfen. Die

Mediziner haben gut aufgepasst.

In ihrem Beschluss beziehen sich die bayerischen Ärzte nämlich nicht auf den Antrag der Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL), der die Abgabe ohne Rezept während Nacht- und Notdiensten thematisierte. Diesen hatte Kammerpräsidentin Gabriele Overwiening zurückgezogen, weil ABDA-Vizepräsident Friedemann Schmidt sie darauf hingewiesen hatte, dass sich die Ärzte dadurch provoziert fühlen könnten.

Zum Themenbereich „Abgabe ohne Rezept“ hatte es beim DAT aber noch einen weiteren Antrag gegeben: Die Apothekerkammer Berlin hatte eine stärkere Einbindung der Vor-Ort-Apotheke in ein Entlassmanagement gefordert. Von Apothekern, die Arzneimittel ohne Verschreibung abgeben, war im Antragstext keine Spur.


In der Begründung hieß es allerdings: „Dazu gehört auch – bei dokumentierter Nichterreichbarkeit des Hausarztes – den Apotheken die Möglichkeit zur Abgabe der vom Klinikarzt verordneten Entlassmedikation ohne weiteres Rezept einzuräumen und dafür eine praktikable Abrechnungs- und Vergütungsform zu entwickeln.“ Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen.

Nur einen Tag später reagierten die Mediziner mit einem Gegenantrag: „Die Forderung der ABDA, dass der Patient – insbesondere am Wochenende – von der Apotheke mit Medikamenten versorgt werden soll und der behandelnde Arzt nachträglich das Rezept ausstellt, wird vom 71. Bayerischen Ärztetag abgelehnt.“

Stattdessen sei eine gesetzliche Festlegung erforderlich, nach der der Patient vom Krankenhaus mit Medikamenten für bis zu drei Tage versorgt werde, so die Forderung der Mediziner.