Urteil

Ärzte haben Aufklärungspflicht

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Stehen mehrere medizinisch sinnvolle Behandlungsmethoden zur Verfügung, so muss ein Patient darüber auch aufgeklärt werden. Dies erfordere das Selbstbestimmungsrecht des Patienten, entschied das Oberlandesgericht Naumburg in Sachsen-Anhalt. Der Patient selbst - und nicht der Arzt - müsse letztlich entscheiden, welche Behandlungsmethode angewandt werden, heißt es in dem Urteil, über das die in Köln erscheinende „Monatsschrift für Deutsches Recht“ berichtet. Die Verpflichtung zur umfassenden Aufklärung habe ein Arzt nur dann nicht, wenn der Patient aus medizinischer Sicht keine „echte Wahlmöglichkeit“ habe.

In dem Fall wurde ein Mediziner zu Schadenersatz verurteilt. Der Arzt hatte eine Frühgeburt eingeleitet, die zu Schäden beim Neugeborenen führte. Zwar hatte er die Mutter des Kindes offenbar über die möglichen Risiken der Frühgeburt aufgeklärt, nicht aber über denkbare alternative Behandlungsmöglichkeiten.

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