Spezialpräparate

Ärzte gegen Zweitmeinung

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Die Bundesärztekammer (BÄK) hat sich gegen das so genannte „Zweitmeinungsverfahren“ ausgesprochen. Nach Plänen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) müssen sich Mediziner bei der Verordnung von Spezialpräparaten mit hohen Jahrestherapiekosten in Zukunft mit einem fachlich besonders ausgewiesenen Arzt abstimmen. Die gesetzlich verpflichtende Regelung sei kein geeignetes Instrument zur Verbesserung der Behandlungsqualität und der Wirtschaftlichkeit, teilte die BÄK in einer Stellungnahme mit.

Der Einsatz besonderer Arzneimittel müsse immer in einem Gesamtkonzept der Behandlung gesehen werden. Die vom G-BA geplante Ergänzung der Arzneimittel-Richtlinie stelle in der vorliegenden Form einen gravierenden Eingriff in die Arzt-Patient-Beziehung dar und widerspreche den Grundzügen ärztlichen Handelns, so die Ärztevertreter. Die BÄK kritisiert insbesondere, dass nicht die Meinungen von Arzt und Patient, sondern vorrangig die anfallenden Kosten über die Durchführung eines "Zweitmeinungsverfahrens" entscheiden. Zusätzlich werde die Ärzteschaft durch dieses aufwändige Genehmigungsverfahren mit noch mehr Bürokratie belastet.

Im Zuge des GKV-WSG war die neue Regelung in das Sozialgesetzbuch aufgenommen worden. Mit der Änderung der Arzneimittelrichtlinien wurde der G-BA beauftragt. Er soll insbesondere Details zu Wirkstoffen, Anwendungsgebieten, Patientengruppen, zur qualitätsgesicherten Anwendung und zu den Anforderungen an die Qualifikation der Ärzte ausarbeiten.

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