BGH-Urteil

Ärzte gegen neuen Straftatbestand

, Uhr

Nach dem BGH-Beschluss zur Korruption bei Medizinern bekräftigt die Ärzteschaft dessen Bedeutung für die Freiberuflichkeit. Aus Sicht der Bundesärztekammer (BÄK) gibt es keinen weiteren gesetzlichen Regelungsbedarf. Ärzte dürften schon heute keine Geschenke von Pharmavertretern annehmen, sagte BÄK-Präsident Dr. Frank Ulrich Montgomery. Dies sei sowohl nach dem Berufsrecht als auch nach dem Kassenarztrecht verboten, so Montgomery im „Deutschlandfunk“.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am Freitag entschieden, dass Kassenärzte, die Geschenke annehmen, sich nicht der Korruption strafbar machen. Als Grund hieß es, die Mediziner arbeiteten weder als Amtsträger noch als Beauftragter der Kassen.

Der BGH habe nur festgestellt, dass Ärzte nicht Beamte sind, so Montgomery. Diese Klarstellung sei sehr wichtig für das Patient-Arzt-Verhältnis. Denn ansonsten müsse der Arzt bei all seinen Handlungen, nicht nur beim Verschreiben von Medikamenten, immer die materiellen Interessen der Krankenkassen vor die Interessen der Patienten stellen, so der BÄK-Präsident.

 

 

Auch der Vorsitzende des NAV-Virchow-Bundes, Dr. Dirk Heinrich, begrüßte das Urteil als „eindrucksvolles Plädoyer für die ärztliche Freiberuflichkeit“. Die ärztliche Selbstverwaltung habe es selbst in der Hand, gegen Geldgeschenke für Verordnungsverhalten, Korruption und Fangprämien vorzugehen. „Dies wird zur Nagelprobe für die Ärztekammern und die Kassenärztlichen Vereinigungen. Ein glaubhafter Selbstreinigungsprozess ist gelebte Selbstverwaltung“, so Heinrich.

Der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, warnte davor, den Beschluss falsch zu deuten: Bereits vor dem BGH-Beschluss seien die Ärztekammern ihrer Verpflichtung nachgekommen, derartige Verfehlungen zu verfolgen und gegebenenfalls auch deutlich zu sanktionieren. „Die Selbstverwaltung habe in der Vergangenheit auch in diesem Sinne gut funktioniert und werde ihrer Verantwortung auch weiterhin gerecht werden“, sagte er.

Ob die Korruption im Gesundheitswesen strafwürdig ist und durch Schaffung entsprechender Straftatbestände eine effektive strafrechtliche Ahndung ermöglicht werden soll, muss laut BGH der Gesetzgeber entscheiden. Die Bundesregierung hatte es dagegen abgelehnt, einen neuen Straftatbestand schaffen.

 

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

APOTHEKE ADHOC Debatte