Anlässlich der für Freitag geplanten Beratung des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung im Bundestag hat der Präsident der Bundesärztekammer, Professor Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, vor einer „tiefen Misstrauenskultur gegenüber den Patienten in Deutschland“ gewarnt. Patientengeheimnis und ärztliche Schweigepflicht seien keine Rechte, die nach Maßgabe eines Ermittlungsbeamten von Fall zu Fall ausgesetzt werden könnten. „Arztgespräche, auch telefonische Kontakte und E-Mails zwischen Ärzten und Patienten, brauchen absoluten Schutz, weil Vertrauen nicht zu relativieren ist“, appellierte Hoppe an die Abgeordneten.
Nach dem von der großen Koalition in den Bundestag eingebrachten Gesetzesentwurf sollen die Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen verpflichtet werden, sämtliche Angaben über die Kommunikationsverbindungen ihrer Kunden für die Dauer von 6 Monaten zu speichern und im Bedarfsfall den Ermittlungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Außerdem soll das Zeugnisverweigerungsrecht für Ärzte, Journalisten, Rechtsanwälte und Therapeuten eingeschränkt werden. Dagegen bleiben Abgeordnete, Geistliche und Strafverteidiger weiterhin von der Überwachung ausgenommen. „Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Entscheidungen zur akustischen Wohnraumüberwachung Ärzte, Geistliche und Strafverteidiger gleichgestellt. Eine Zwei-Klassen-Vertraulichkeit bei der Telefonüberwachung steht dieser Rechtsprechung diametral entgegen“, kritisierte Hoppe.
Auch der Vorsitzende des Marburger Bundes, Frank Ulrich Montgomery, hatte sich bereits gegen das Gesetzesvorhaben positioniert. Neben den Ärzten sind auch Anwälte, FDP, Linke und Grüne gegen die Neuregelung. Gestern hatten in 40 Städten rund 10.000 Menschen unter dem Motto "Freiheit statt Angst" gegen das Gesetz demonstriert.
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