In einem gemeinsamen Appell fordern die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB), die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) und weitere Berufsverbände die Bundesregierung auf, dem zunehmenden Einfluss renditeorientierter Kapitalinvestoren auf die ambulante Versorgung Einhalt zu gebieten. Bereits im Dezember 2022 habe Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) versprochen, Maßnahmen zu ergreifen.
Private-Equity-Gesellschaften dominierten weiterhin die ambulante Versorgung, indem sie Arztpraxen zu „Ketten“ zusammenfügten, so die Ärztevertreter. Dies habe in einigen Regionen Deutschlands inzwischen monopolartige Strukturen geschaffen und beeinträchtige die Patientenversorgung.
Investorengetragene Medizinische Versorgungszentren (iMVZ) siedelten sich vor allem in Großstädten an, während ländliche Regionen kaum profitierten. Abrechnungsdaten zeigten eine Tendenz zur Über- und Fehlversorgung in iMVZ im Vergleich zu Einzelpraxen oder Berufsausübungsgemeinschaften (BAG). Private-Equity-Firmen strebten den Weiterverkauf von Praxisketten an, was den Druck auf angestellte Ärzte erhöhe, lukrative Behandlungen durchzuführen, und dem Solidarsystem wichtige Mittel entzöge. „Junge Ärztinnen und Ärzte können sich keine eigene Praxis mehr leisten und werden in die Anstellung gedrängt“, warnen die Vertreter.
Die KVB, die BLÄK, der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV), der Dachverband Bayerischer Fachärzte (DBFF) und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt:innen (BVKJ) fordern ein Handeln des Gesetzgebers. „MVZ sind unter vernünftigen Rahmenbedingungen ein wichtiger Akteur in der ambulanten Versorgung. Gefordert wird nicht eine generelle Abschaffung von iMVZ, sondern eine Regulierung, die eine patientenzentrierte Versorgung sicherstellt“, so die Ärztevertreter.
Die Ärztevertreter fordern unter anderem, dass Medizinische Versorgungszentren (MVZ) künftig nur noch gegründet werden dürfen, wenn die Mehrheit der Gesellschaftsanteile von Ärzten gehalten wird, um die Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen zu schützen. Außerdem soll ein MVZ-Transparenzregister eingerichtet und eine Kennzeichnungspflicht für MVZ eingeführt werden, um die Eigentumsverhältnisse offen zu legen.
Darüber hinaus seien gesetzliche Änderungen erforderlich, um die Möglichkeit der Gründung von MVZ durch Krankenhäuser räumlich zu begrenzen. Außerdem soll eine Obergrenze für die Anzahl der in einem MVZ tätigen Ärzte eingeführt werden.
Zur Stärkung der Freiberuflichkeit soll die vorrangige Berücksichtigung niederlassungswilliger Ärzte bei Praxisausschreibungsverfahren gesetzlich umgesetzt werden. Disziplinarmaßnahmen sollen künftig auch gegen MVZ verhängt werden können.
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