Im Rahmen der Digitalisierungsgesetze sind derzeit Eingriffe in die digitale Terminvergabesysteme der Arztpraxen geplant. Praxen könnten damit verpflichtet werden, Terminkontingente abzutreten. „Das ist sowohl ein massiver Eingriff in die berufliche Freiheit als auch in die Eigentumsverhältnisse von Praxisinhabern“, mahnt der Bundesvorsitzende des Virchowbundes, Dr. Dirk Heinrich.
Das Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) sieht vor, dass Kassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Terminbuchungsplattformen standardisieren, um einen „bedarfs- und diskriminierungsfreien Zugang“ sicherzustellen. Heinrich kritisiert: „Das heißt nichts anderes, als dass Kassen und KBV zukünftig die Kriterien für die Terminvergabe definieren.“ Er befürchtet, dass dadurch „einzelne Patientengruppen, aber auch Selbstzahler oder Privatpatienten ganz von dieser Form der Terminvergabe ausgeschlossen werden“ könnten.
In einem Positionspapier fordert zudem der GKV-Spitzenverband, dass zukünftig bis zu 75 Prozent der Termine verpflichtend über diese zentralen Systeme vergeben werden. Die Kassen würden sich damit ein Zugriffsrecht auf die verfügbaren Termine einräumen. Heinrich sieht darin „einen massiven Eingriff in die berufliche Freiheit“ und „in die Eigentumsrechte von Praxisinhabern“.
Zudem bestehe weiterhin das Problem der „No-shows“, also der Termine, die ohne Absage versäumt werden. Laut Virchowbund liege die Quote der online vereinbarten Termine bei etwa 20 Prozent. Das Gesetzesvorhaben könnte dieses Problem weiter verschärfen. Heinrich warnt eindringlich: „Finger weg von unseren Terminen. Diese Vorhaben machen aus dem Vertragsarzt in freier Praxis einen Staatsmediziner unter der Kontrolle staatlicher Regulierungsbehörden.“
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