Vertragsärzte können nächstes Jahr für rund 1,4 Milliarden Euro mehr verordnen: Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bei den bundesweiten Rahmenvorgaben geeinigt. Beide rechnen mit einem Anstieg der Arzneimittelausgaben um 3,7 Prozent.
Für den Hauptteil des Wachstums sind laut Rahmenvertrag neue Arzneimittel verantwortlich, insbesondere Onkologika, die zunehmend ambulant verschrieben werden. Auch bei den Heilmitteln wird es jedoch teurer, hier erwarten die Vertragspartner eine Steigerung von 0,8 Prozent. Dafür wurde kein neues Sonderausgabenvolumen für die Behandlung von Hepatitis C mit den dafür ab 2014 zugelassenen Arzneimitteln mehr festgelegt.
Bei den Rahmenvorgaben handelt es sich eine Zielvereinbarung, die der GKV-Spitzenverband und die KBV jährlich verhandeln. Die Bundesvorgaben sind jedoch nicht in Stein gemeißelt: Sie werden bei den nun folgenden Verhandlungen zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Vertretern der regionalen Kassen auf Länderebene je nach Arzneimittel- und Behandlungsbedarf weiter konkretisiert. Verschreiben die Ärzte „zu viel“, drohen ihnen Vergütungsabzüge.
Außerdem haben sich GKV-Spitzenverband und KBV wie in den Vorjahren wieder für Leitsubstanzquoten sowie Verordnungsmindest- und Verordnungshöchstquoten ausgesprochen. Zu den Leitsubstanzen gehören unter anderem HMG-CoA-Reduktasehemmer (Simvastatin und Pravastatin), selektive Betablocker (Bisoprolol und Metoprolol), Alpha-Rezeptorenblocker zur Behandlung der BPH (Tamsulosin), selektive Serotonin-Rückaufnahme-Inhibitoren (Citalopram und Sertralin), Bisphosphonate zur Behandlung der Osteoporose (Alendronsäure und Risedronsäure), ACE-Hemmer, Sartane und Aliskiren (Enalapril, Lisinopril und Ramipril), Calcium-Antagonisten (Amlodipin und Nitrendipin) sowie nichtselektive Monoamin-Rückaufnahmehemmer (Amitriptylin und Doxepin).
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