Dispensierrecht

Ärzte drohen Apothekern APOTHEKE ADHOC, 18.05.2009 15:18 Uhr

Berlin - 

Die Kassenärzte drohen den Apothekern unverhohlen mit Konsequenzen für den Fall, dass diese ihre Kompetenzen ausweiten. „Zu einer Kooperation für eine qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Patientenversorgung sind wir jederzeit bereit“, sagte Dr. Carl-Heinz Müller, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) anlässlich der Vertreterversammlung in Mainz. „Beabsichtigen die Apotheker jedoch die Friedenslinie zu überschreiben, können auch wir in die Konfrontation gehen“, so Müller. Keinesfalls denkbar sei, Leistungen wie Impfungen in Apotheken durchzuführen. „Die Erfahrung zeigt doch, dass dort, wo kein Arzt ist, auch keine Apotheke ist. Umgekehrt gilt das nicht. Da liegt es doch nahe, das Dispensierrecht zu fordern“, sagte Müller.

Bei der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände reagierte man verwundert auf die Einlassungen Müllers: Die Apotheker hätten zu keiner Zeit Interesse angemeldet, in den ärztlichen Leistungsbereich vordringen zu wollen. „Wenn durch bundesweite Aktionen oder das reguläre Angebot der Apotheken gesundheitliche Probleme identifiziert und Patienten an den Arzt verwiesen werden, ist dies im Sinne von Patient, Krankenkasse und Arzt gleichermaßen“, sagte ein ABDA-Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Die Apotheken seien als niedrigschwellige Anlaufstelle optimale Partner im Bereich der Prävention. „Ein Neben- und Miteinander der Heilberufler ist absolut unerlässlich. In der Basis funktioniert dies sicherlich auch viel problemfreier, als Herr Müller dies darstellt.“ Man sei aber verblüfft, dass die KBV wenige Wochen vor einem vereinbarten Spitzengespräch öffentlich mit der Einforderung des Dispensierrechts drohe.

Die KBV fordert zur Bundestagswahl eine generelle Neuausrichtung der Arzneimittelversorgung. Demnach darf nur die primäre Verantwortung für die Arzneimittelgrundversorgung beim teilnehmenden Arzt liegen. „Ein einzelner Wirkstoff kann von zahlreichen Regulierungsinstrumenten erfasst sein. Aus- und Wechselwirkungen der gesetzlichen Regulierungen sind für den Vertragsarzt völlig unüberschaubar geworden. Die Lösung liegt in einer neuen Aufgabenteilung“, so Müller. So solle die Verantwortung für die Festlegung der Arzneimittelpreise künftig ausschließlich im Regelungsbereich von Krankenkassen und Pharmaindustrie liegen.