Immer wieder müssen sich Apotheker gegen
Versuche wehren, mit denen Dritte die geltenden Regelungen zu ihren
Gunsten aufweichen wollen: Die Einführung von Höchstpreisen und die
Abgabe von Medikamenten durch Ärzte sind nur einige Vorschläge, die
immer wieder auftauchen. Ein Blick auf die Tierarzneimittel zeigt eine
Welt, in der viel gelockert wurde – und in der nun der Ruf nach
strengeren Gesetzen laut wird.
Das beginnt beim Dispensierrecht: Schon 1231 hatte der Stauferkaiser Friedrich II. erkannt, dass es ungünstig ist, wenn der Arzt an seinen Verordnungen verdient. In jüngster Zeit wird das „Edikt von Salerno“ von interessierten Kreisen eher als „Relikt von Salerno“ diffamiert.
Dabei kann man sich der Sachlogik der bewährten Regelung nicht entziehen. Das haben nun auch die Abgeordneten des EU-Parlaments erkannt: Sie wollen eine der letzten Lücken im Dispensierrecht schließen. Der wirtschaftliche Anreiz zur Verschreibung soll wegfallen, damit Antibiotika-Resistenzen bekämpft werden können.
Dass die Sorge um Interessenkonflikte nicht nur theoretischer Natur ist und dass Ärzten wirtschaftliche Begehrlichkeiten keineswegs fremd sind, zeigt der Blick in die Schweiz: Für entlegene Bergdörfer ohne Apotheke war dort eine Ausnahmeregel geschaffen worden, sodass auch Ärzte Medikamente abgeben dürfen. Die Kollegen in den Städten haben das Potenzial erkannt – und wollen die Ausnahme zur Regel machen.
Die Tierärzte hierzulande führen andere Ursachen für den flächendeckenden Einsatz von Antibiotika ins Feld – um ihr Dispensierrecht zu schützen. Höchstpreise etwa seien ein Problem: „Viel gleich billig“ sei nun einmal kein guter Grundsatz in der Medizin.
Das klingt ebenfalls logisch – und wird doch immer wieder etwa von Versandhändlern negiert, die ihr Arzneimittelgeschäft mit Masse machen. Wie gut, dass im Veterinärbereich bewährte Strukturen jetzt eine neue Wertigkeit erfahren. Vielleicht ist es auch bei Arzneimitteln für Menschen irgendwann soweit.
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