Bestechung

Neuer Anlauf für Anti-Korruptions-Gesetz

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Berlin -

Ein Jahr nach dem Scheitern eines Anti-Korruptions-Gesetzes im Gesundheitswesen nimmt die Bundesregierung einen neuen Anlauf: Bis Ende des Jahres sei ein Referentenentwurf geplant, sagte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums. Seit langem kritisieren Experten beispielsweise den Einfluss von Pharmafirmen in den Arztpraxen.

Der Petitionsausschuss des Bundestags hat sich für ein entsprechendes Gesetz ausgesprochen. Die zugrundeliegende Petition fordert insbesondere, dass es künftig strafbar sein soll, wenn Ärzte Geschenke der Pharmaindustrie annehmen.

Der Petitionsausschuss verweist in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung auf die Berufsordnung der Ärzte hin: Diese gestatte es nicht, Vorteile zu fordern oder anzunehmen, wenn dadurch der Eindruck erweckt werde, dass die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung beeinflusst wird. Die Überwachung obliege den Landesärztekammern, die bei Fehlverhalten Strafen verhängen könnten.

Der Sprecher des Justizressorts sagte, bei zwei Fachtagungen mit Verbänden der Betroffenen solle das Vorhaben nach der Sommerpause vorbereitet werden.

Zwei Tage vor der Bundestagswahl hatte der Bundesrat im September 2013 eine Vorlage von Union und FDP für ein Anti-Korruptions-Gesetz in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Wegen des Endes der Legislaturperiode kam das einem Scheitern des Entwurfs gleich.

Nach den Gesetzesplänen der schwarz-gelben Koalition vom vergangenen Jahr sollte Bestechlichkeit und Bestechung von Ärzten, Apothekern, Krankenkassen, Hilfsmittel- und Heilmittelanbietern verboten werden – aber nur soweit Krankenkassen betroffen sind. SPD und Grüne hatten verlangt, das Verbot im Strafrecht und nicht im Sozialrecht zu verankern – dann hätte Korruption auch im Bereich der privaten Krankenversicherungen geahndet werden können.

Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD schließlich darauf geeinigt, einen neuen Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen im Strafgesetzbuch zu schaffen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte 2012 geurteilt, dass Ärzte, die von einer Pharmafirma Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln entgegennehmen, sich nach geltender Gesetzeslage nicht strafbar machen. Auch Mitarbeiter von Herstellern können können nicht wegen Bestechung belangt werden.

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