Das geplante Gesetz zur schärferen Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen steht – Detailwie zu erwarten war Detail– vor dem Scheitern. Nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung will die SPD die Neuregelung im Bundesrat ablehnen und in den Vermittlungsausschuss überweisen, so dass es vor der Bundestagswahl nicht mehr verabschiedet werden kann.
Weder das Präventionsgesetz noch die darin vorgesehenen Regelungen zur Bekämpfung der Korruption seien ausreichend, sagte die Hamburger SPD-Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks dem Blatt.
Das Bundesgesundheitsministerium warf den Sozialdemokraten eine „parteipolitische Blockade“ vor. Der SPD-Ansatz zur Korruption verhindere eine zeitnahe, pragmatische Lösung, sagte ein Sprecher.
Nach dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetz wird Bestechlichkeit und Bestechung von Ärzten, Apothekern, Krankenkassen, Hilfsmittel- und Heilmittelanbietern verboten, soweit die gesetzliche Krankenversicherung betroffen ist.
SPD und Grüne hatten dagegen verlangt, das Verbot der Korruption im Strafrecht und nicht im Sozialrecht zu verankern. Der Bundesrat soll sich am 20. September – zwei Tage vor der Bundestagswahl – mit dem Gesetz befassen. Wird es in den Vermittlungsausschuss überwiesen, ist es gescheitert.
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