Ärzte-Korruption

Spahn will Exempel statuieren

, Uhr aktualisiert am 02.01.2013 12:36 Uhr
Berlin -

Der Gesundheitsexperte der Union, Jens Spahn (CDU), fordert ein

schärferes Vorgehen gegen korrupte Ärzte. Denn Bestechung und

Bestechlichkeit niedergelassener Ärzte sind nach einer Entscheidung des

Bundesgerichtshofs (BGH) vom vergangenen Juni nicht strafbar. Spahn

droht den Ärzteorganisationen eine gesetzliche Strafregelung für den

Fall an, dass sie das Problem intern nicht in den Griff kriegen. Die Kassen fordern bis zu drei Jahre Haft für bestochene Ärzte.

„Entweder beginnt die ärztliche Selbstverwaltung endlich eigenständig, die Dinge klar beim Namen zu nennen und aktiv zu bekämpfen, oder wir müssen eine Strafnorm schaffen, damit der Staatsanwalt aktiv wird“, sagte Spahn der Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ). Die Grenzen zwischen Kooperation und Korruption von Ärzten etwa mit Pharmafirmen seien unscharf. Niemand bestreite, „dass es tausendfach in Deutschland direkt oder indirekt Zahlungen oder Geschenke etwa von Laboren oder Pharmafirmen an Ärzte gibt“.

Dabei ist die Annahme von Provisionen und Geschenken immerhin noch nach der ärztlichen Berufsordnung verboten. Nach Einschätzung der Krankenkassen werden Verstöße aber nur sehr selten verfolgt und bestraft.

Das Argument von Ärztevertretern, es fehle ihnen an Ermittlungs- und Sanktionsbefugnissen, ließ Spahn nicht gelten. „Dann sollten sie uns schnellstens konkrete Vorschläge auf den Tisch legen, was wie geändert oder verschärft werden muss, damit sie ihre Arbeit tun können.“ Wahrscheinlich müsse erst mal fünf bis zehn Ärzten die Berufserlaubnis entzogen werden, „bis bei allen die nötige Sensibilität einkehrt“.

Der Chef des AOK-Bundesverbandes, Jürgen Graalmann, forderte die Bundesregierung auf zu handeln. „Freiberuflichkeit darf kein Freibrief für Korruption sein“, sagte er der Berliner Zeitung. „Auch hier müssen strafrechtliche Sanktionsmechanismen greifen.“

Der GKV-Spitzenverband hat derselben Zeitung zufolge bereits einen Gesetzesvorschlag ausgearbeitet, der bis zu drei Jahre Haft für den Bestechenden wie den Bestochenen vorsieht. Die Regelung soll demnach ins Sozialgesetzbuch aufgenommen werden.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hatte nach dem BGH-Urteil angekündigt zu prüfen, ob Schritte gegen Ärzte-Korruption nötig sind. Bisher sind keine konkreten Maßnahmen bekannt geworden. Im Sozialgesetzbuch und in der Berufsordnung gebe es bereits mehrere Regelungen, wonach Bestechung verboten sei, sagte eine Sprecherin des Ministers. Man habe bei Ländern, Krankenkassen und Ärzten Erfahrungen mit den bestehenden Regelungen abgefragt. Die Stellungnahmen dazu seien nun eingegangen und würden ausgewertet. Auch mit dem Koalitionspartner werde es Gespräche zu dem Thema geben, sagte sie, betonte aber zugleich: „Ich sehe da jetzt keinen Druck.“ Es handele sich um eine komplexe Materie.

Der BGH hatte im Juni über einen Fall entschieden, in dem eine Pharmareferentin Kassenärzten Schecks über insgesamt etwa 18.000 Euro übergeben hatte. Die Bundesrichter sprachen zwar von „korruptivem Verhalten“ – dies sei jedoch derzeit nicht strafbar. Denn niedergelassene Ärzte handelten weder als „Amtsträger“ noch als „Beauftragte“ der Krankenkassen. Bei angestellten Ärzte dagegen wäre das anders. Die Richter hatten der Politik anheim gestellt, die Strafbarkeit zu ändern. Die laufenden Verfahren wurden jedoch eingestellt.

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