Pharmamarketing

Ärzte begrüßen BGH-Urteil

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Ärzteverbände haben den Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Korruption bei Medizinern begrüßt. Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. Frank Ulrich Montgomery, sagte, die Richter stellten damit die „besondere, freiberufliche Stellung des Arztes“ hervor. Der BGH hatte zuvor in einem lang erwarteten Urteil entschieden, dass Ärzte, die Geschenke von Pharmaunternehmen annehmen, sich nicht wegen Korruption strafbar machen. Auch die Mitarbeiter der Hersteller können nicht wegen Bestechung belangt werden.

Dr. Klaus Reinhardt, Vorsitzender des Hartmannbundes, sagte: „Damit werden die Krankenkassen hoffentlich endlich begreifen: Wir Ärzte sind nicht ihre Handlanger, sondern an erster Stelle dem Patientenwohl verpflichtet."

Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sieht in dem Beschluss die ärztliche Freiberuflichkeit gestärkt: „Wir begrüßen, dass der BGH niedergelassene Ärzte weder als Amtsträger noch als Beauftragte der Krankenkassen ansieht“, so KBV-Chef Dr. Andreas Köhler.

Nach dem Urteil wurden Forderung nach einer klaren Gesetzeslage laut: Das Ergebnis der Richter sei „kein Freifahrtschein für niedergelassene Ärzte und Pharmareferenten, sondern ein klarer Auftrag an den Gesetzgeber, die in diesem Rechtsstreit sichtbar gewordenen Lücken im Strafrecht zu schließen“, sagte Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes. Auch die Sprecherin für Patientenrechte, Maria Klein-Schmeink (Grüne), forderte, es müsse geprüft werden, ob die bestehenden Regeln ausreichend seien, um Bestechlichkeit von Ärzten zu verhindern.

 

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