Ärger um Haushalt: Mehr Geld durch die Hintertür Lothar Klein, 13.06.2019 12:06 Uhr
Wegen seiner aus Sicht vieler Apothekerkammern zu kompromissbereiten Verhandlungsstrategie gegenüber Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) steht ABDA-Präsident Friedmann Schmidt ohnehin in der Kritik. Jetzt rollt neuer Ärger auf ihn zu: Die Aufwandsentschädigungen der Mitglieder des Geschäftsführenden ABDA-Vorstandes sollen um 100.000 Euro steigen. Allerdings: Der zuständige Haushaltsausschuss war nicht eingeweiht und Schmidts Vorstoß zur Erhöhung verstößt gegen das Regelwerk der ABDA. Persönlich würde er davon kaum profitieren.
Am 28. Juni soll die ABDA-Mitgliederversammlung den Haushaltsentwurf der ABDA für das Jahr 2020 beschließen. Dazu legte die ABDA Mitte Mai ihren Mitgliedsorganisationen einen ersten Entwurf vor. Darin war eine Erhöhung der Aufwandsentschädigungen von nur rund 7000 Euro auf 469.000 Euro vorgesehen. Der Anstieg entspricht in etwa den Adexa-Tarifsteigerungen, an die die Aufwandsentschädigungen für die ABDA-Ehrenamtler gekoppelt sind.
Im Anschluss an die Sitzung des ABDA-Gesamtvorstandes gemeinsam mit dem Haushaltsausschuss am 22. Mai verschickte die ABDA Anfang Juni einen zweiten Haushaltsentwurf. Darin findet sich zur Überraschung der Mitglieder des Haushaltsausschusses der Vorschlag, die Aufwandsentschädigungen für die 13 Mitglieder des Gesamtvorstandes um zusätzliche 100.000 Euro zu erhöhen. Eine Erklärung wird nicht mitgeliefert. Jetzt rätseln Mitglieder des ABDA-Haushaltsauschusses, wie sich die Aufstockung in den Haushalt „geschmuggelt“ hat. Die Recherche ist noch nicht abgeschlossen.
Dem Vernehmen nach hatte ABDA-Präsident Schmidt in der Sitzung des Gesamtvorstandes im mündlichen Vortrag eine Erhöhung der Aufwandsentschädigungen angekündigt. Eine schriftliche Beschlussvorlage gab es nicht, auch keinen Beschluss des Gesamtvorstandes. Nach den Vereinsregeln der ABDA kann allerdings eine solche Erhöhung auf diesem Weg gar nicht zu Stande kommen. Die ABDA-Satzung sieht nämlich folgende Verfahrensweise vor: „Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstands eine vom tatsächlichen Aufwand abhängige Aufwandsentschädigung. Die Höhe der Aufwandsentschädigung wird in der Regelung für Kostenerstattung beziehungsweise Zahlung von Aufwandsentschädigung geregelt, die die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Haushaltsausschusses beschließt.“
Der Haushaltsausschuss der ABDA hat aber keinen solchen Vorschlag vorgelegt. Dies ist auch nicht beabsichtigt. Es braut sich also Ärger für die kommende Mitgliederversammlung zusammen. Dem Vernehmen nach sollen die zusätzlichen 100.000 Euro an die Mitglieder des ABDA-Gesamtvorstandes fließen, die anders als ABDA-Präsident Schmidt, ABDA-Vize Mathias Arnold, BAK-Präsident Dr. Andreas Kiefer und DAV-Chef Fritz Becker keine eigenständige Aufwandsentschädigung für ihre Arbeit erhalten. Die 100.000 Euro teilen müssten sich demnach Thomas Benkert, Thomas Dittrich, Dr. Dr. Georg Engel, Stefan Fink, Ursula Funke, Dr. Hans-Peter Hubmann, Berend Groeneveld, Cynthia Milz und Dr. Hannes Müller. Pro Vorstandmitglied ginge es demnach um gut 11.000 Euro pro Jahr.
Nach einer früheren Mittteilung der ABDA erhält Präsident Schmidt eine pauschale Entschädigung in Höhe von 120 Prozent des Tarifgehaltes eines approbierten Apothekers der höchsten Stufe. Bei aktuell knapp 4200 Euro Tarifgehalt sind das rund 60.000 Euro. Das Amt des ABDA-Präsidenten wird aufgestockt durch die Vergütung in der jeweiligen Landesorganisation und weitere Mandate etwa bei der Apobank. Außerdem erhalten die ABDA-Funktionäre Reisekosten und Sitzungsgelder.
Der umstrittene Vorschlag würde die im Haushalt vorgesehene Vergütung für den ABDA-Vorstand von derzeit rund 462.000 Euro auf rund 570.000 Euro im kommenden Jahr steigen lassen. Im ersten Entwurf waren 469.000 Euro vorgesehen. Bezahlt werden soll die Steigerung aus der Vermögensverwaltung und sich damit nicht auf die geplante Beitragssteigerung für Kammern und Verbände auswirken.
Eigentlich wollte die ABDA für das Jahr 2020 mit der jahrelangen Tradition steigender Mitgliedsbeiträge brechen. Kammern und Verbände hatten die Berliner Zentrale bei der Mitgliederversammlung im Sommer 2018 zu einer Nullrunde verdonnert. Doch daraus wird nichts: Der Haushaltsentwurf für 2020 plant mit einer Ausgabensteigerung von 4,1 Prozent oder 810.000 Euro. Dafür ködert die ABDA ihre Mitgliedsorganisationen in der mittelfristigen Finanzplanung jetzt mit zwei Nullrunden in den Jahren 2021 und 2022.
Grund für das Reißen der Nullrunde 2020 sind die Personalausgaben. Über 400.000 Euro mehr gibt die ABDA mehr für Löhne und Gehälter aus. Das sind nicht nur die Folgen der 2018 beschlossenen Personalaufstockungen: Genehmigt wurden für 2019 eine neue Stelle „Assistenz Recht“, eine PTA als Sachbearbeiterin AMK und ein Apotheker als Referent AMK. Den Budgetrahmen für Personal gesprengt haben zwei auf zwei Jahre befristete Einstellungen ab Juli 2019 von IT-Architekten für das „Vorhaben E-Rezept“.
Finanzieren will die ABDA die zusätzlichen Ausgaben mit um 1,8 Prozent steigenden Mitgliedsbeiträgen und dem Griff in die Reserven: Aus dem Vermögen werden 500.000 Euro abgezweigt, gut 300.000 Euro mehr als im vergangenen Jahr sollen Kammern und Verbände nach Berlin überweisen. Besonders hart trifft es Niedersachsen, das mit 1,77 Millionen Euro 8,24 Prozent mehr zahlen soll. Insgesamt sollen die Mitgliedsorganisationen 17,7 Millionen Euro Beiträge abliefern. Gut zwei Millionen Euro steuert die ABDA-Vermögensverwaltung bei. Alles in allem bleibt der Haushaltsansatz so mit 19,9 Millionen Euro knapp unter der 20 Millionen Euro Marke.