BMG-Datenaffäre

„Advent, Advent, Fall 40 brennt“ Alexander Müller, 14.12.2018 12:55 Uhr

Berlin - 

Im Verfahren um mutmaßlichen Datendiebstahl aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) gab es heute nur einen kleinen Aufreger. Es geht um einen der beiden Fälle, von ehemals 40 angeklagten. Ansonsten sollen sich die Parteien bis zum nächsten Termin in einer Woche mit Ausdrucken der Sparkasse befassen.

Der ehemalige IT-Mitarbeiter des BMG, Christoph H., muss sich vor dem Landgericht Berlin verantworten, weil er Daten aus dem Ministerium gestohlen haben soll. Der damalige ABDA-Sprecher Thomas Bellartz soll diese Informationen dann gekauft haben. Von den ehemals 40 angeklagten Fällen hat das Gericht inzwischen 38 nach §154 StPO eingestellt.

Um einen der verbliebenen Fälle ging es heute: Denn der fragliche Zeitpunkt lag zeitlich nach jenem 14. September 2012, an dem ein Beamter aus dem Referat Z 22 des BMG im Namen der Hausleitung Strafantrag gestellt hatte. „Das würde als Strafantrag nicht ausreichen“, gab der Vorsitzende Richter heute zu Protokoll. Also fragte er den Vertreter der Staatsanwaltschaft, ob diese den Fall denn wegen des besonderen öffentlichen Interesses verfolgen wolle, was der Staatsanwalt bejahte.

Bellartz‘ Anwalt Professor Dr. Carsten Wegner wunderte sich, ob dann tatsächlich Anklage erhoben worden sei, ohne dass die Voraussetzungen vorgelegen haben. Der Staatsanwalt sieht diese „Unwägbarkeit“ der Anklage als behoben an, da mit der Anklageerhebung das öffentliche Interesse regelmäßig bekundet sei. Gut möglich, dass an den nächsten Verhandlungstagen darüber noch gesprochen wird. „Advent, Advent, Fall 40 brennt“, kommentierte Wegner die heutige Verhandlung.

Bis zum nächsten Termin am 21. Dezember sollen sich die Parteien jetzt mit Listen der Landesbank Berlin befassen. Die Sparkasse hatte – offenbar bereits im Mai – eine Aufstellung der Abhebungen vom Bellartz‘ Konto übersandt. Die Beträge sollen mit Einzahlungen auf dem Konto des Angeklagten H. zumindest teilweise korrespondieren, woraus die Ermittlungsbehörden einen Geldfluss abgeleitet haben.

Damit war die heutige Verhandlung nach einer halben Stunde über die Bühne gegangen, da das Gericht ansonsten nur kurze Beschlüsse zu älteren Anträgen verkündet hat. So wurde etwa die Beiziehung von Akten der Staatsanwaltschaft Regensburg abgelehnt, da es das Gericht bereits als erwiesen ansieht, dass die Hauptbelastungszeugin im hiesigen Verfahren in jenem anderen Prozess gelogen hatte. Sie hatte wegen uneidlicher Falschaussage einen Strafbefehl erhalten.

Offenbar ist das Gericht gewillt, die Sache nach nunmehr 31 Verhandlungstagen zum Abschluss zu bringen. Zum nächsten Verhandlungstermin sollen die Angeklagten Angaben zu ihren Lebensläufen und ihren aktuellen beruflichen Tätigkeiten machen.