PTA-Reform

Adexa: Mehr Verantwortung = mehr Gehalt

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Berlin -

Moderner und länger soll die PTA-Ausbildung nach Ansicht der Apothekengewerkschaft Adexa werden. Die Reform des Berufs wird derzeit diskutiert. Bundesrat und Bundestag müssen sich einigen, haben jedoch in einigen Punkten unterschiedliche Vorstellungen. Die Adexa macht jetzt klar, dass mehr Verantwortung auch mehr Lohn mit sich zieht.

Der Adexa zufolge sollen mit dem PTA-Reformgesetz die Kompetenzen von PTA erweitert werden. Bezüglich der Aufsichtspflicht und der eigenverantwortlichen pharmazeutische Tätigkeit von PTA haben die verschiedenen Interessenvertreter wie Bundesverband Pharmazeutisch- technischer AssistentInnen (BVpta), ABDA sowie Krankenhauspharmazeute und Ärzte unterschiedliche Positionen.

Die Apothekengewerkschaft will für PTA durchsetzen, dass sie wie die heutigen Pharmazieingenieure weitgehend selbstständig, aber unter Verantwortung der Apothekenleitung arbeiten können. Allerdings sollen sie nicht deren Vertretungsbefugnis erhalten.

„Für die Information und Beratung zu Arzneimitteln, die Rezeptabgabe und -abzeichnung, die Abgabe von nichtrezeptpflichtigen Arzneimitteln, die Rezeptur und Defektur sowie die Prüfung von Fertigarzneimitteln und Ausgangsstoffen fordert Adexa die Möglichkeit, dass PTA von der Apothekenleitung nach deren Ermessen aus der Aufsichtspflicht entlassen werden können“, heißt es in einer Stellungnahme von Vorstand Andreas May, die am Mittwoch an den Gesundheitsausschuss des Bundestages ging.

Vorstandsmitglied Tanja Kratt, die auch die Tarifkommission leitet, fügt hinzu: „Mehr Verantwortung bedeutet auch mehr Gehalt.“ Die Adexa-Tarifkommission werde das zu gegebener Zeit natürlich berücksichtigen. „Es könnte also unter Umständen eine weitere Gehaltsgruppe bei den PTA geben. Das kommt aber auf die konkrete gesetzliche Ausgestaltung der PTA-Reform an und ist also noch völlig spekulativ. Die Systematik der Gehaltstarifverträge wird sich dadurch aber nicht grundsätzlich ändern.“

Die Adexa fordert für Filialleiter eine eigene Gehaltsgruppe. In Nordrhein sollen sie tariflich gesondert eingestuft werden. Darauf einigte sich die Gewerkschaft mit der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL) Nordrhein. Die Verhandlungen sollen im November beginnen. Auf Bundesebene wurde die Forderung der Apothekengewerkschaft nach einer gesonderten Tabelle für Filialleiter im vergangenen Sommer abgelehnt.

Das PTA-Reformgesetz ging nach der ersten Lesung im Bundestag Ende Oktober zurück in die Ausschüsse. Die Vorschläge und Änderungswünsche der Länder fanden bei der Bundesregierung nicht viel Anklang, der Großteil wurde abgelehnt. Ein Problem, denn das PTA-Reformgesetz ist zustimmungspflichtig.

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