Acht Monate für Spahn-Verleumdung Alexander Müller, 24.03.2023 14:46 Uhr
Der Windparkbetrüger Hendrik Holt wurde vom Landgericht Osnabrück zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Ihm wurde Verleumdung und falsche Verdächtigung von Ex-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgeworfen.
Wie das Gericht weiter mitteilte, wurde das Verfahren aufgetrennt. Der Verfahrensteil zum Betrugsvorwurf mit einem Maskendeal wurde ausgesetzt, die Verurteilung erfolgte nur in der Verleumdungssache.
Holt hatte über einen Mittelsmann dem damaligen Gesundheitsminister Spahn Schutzmasken im Wert von insgesamt 42 Millionen Euro angeboten. 17 Millionen Euro Vorschuss wollte der Unternehmer – die Masken hatte er nie. Der Deal kam auch nicht zu Stande.
Holt hatte in seinem „Windpark-Prozess“ zu Protokoll gegeben, dass sich Spahn an einem anderen Deal über Desinfektionsmittel hatte bereichern wollen. Sphan habe angedeutet, er erwarte eine persönliche finanzielle Beteiligung an dem Geschäft. Der Ex-Minister hatte das bestritten und selbst Strafanzeige gestellt.
Holt sei bewusst gewesen, dass er wahrheitswidrig ausgesagt habe, so das Gericht. Er habe damit bewusst in Kauf genommen, den früheren Minister zu verleumden und ihm die für ein öffentliches Amt erforderliche Integrität abzusprechen.
Die Kammer stützte ihre Feststellungen darauf, dass Holt im aktuellen Verfahren zwar weiter behauptet hatte, den Minister im Jahr 2020 persönlich getroffen zu haben. Er wisse aber, so hatte der Angeklagte nunmehr erklärt, nicht mehr, ob der Minister oder ein Dritter den Wunsch nach einer finanziellen Beteiligung des Ministers geäußert habe und ob der Minister bei dieser Äußerung überhaupt anwesend war. Die weitere Beweisaufnahme ergab aus Sicht des Gerichts, dass auch dies unzutreffend war und schon das persönliche Treffen nicht stattgefunden hatte.
Die Staatsanwaltschaft hatte für ein Jahr und drei Monate Freiheitsstrafe gefordert. Der Richter begründete das mildere Urteil damit, dass Holt sich umfassend zu den Vorwürfen geäußert habe. Außerdem habe der Richter zu seinen Gunsten festgestellt, dass Holt nicht die Absicht gehabt habe, Spahns öffentliches Ansehen zu schädigen. Allerdings war Holt zum Zeitpunkt der Verleumdung auch schon vorbestraft.
Spahn hatte als Zeuge im Prozess bestritten, persönlichen Kontakt zu Holt gehabt zu haben. Er könne sich nicht an ein Gespräch oder ein Treffen diesem erinnern. Das Angebot habe er nicht ernst genommen – in der Regel hätten sich aus solchen Angeboten nie Lieferverträge ergeben. Zuständig sei ohnehin eine Fachabteilung in seinem Ministerium gewesen; dorthin habe er die Angebote weitergeleitet.
Holt wurde 2022 vom Landgericht Osnabrück schon wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Dabei ging es um angebliche Windkraftprojekte und einen Millionenschaden.
Die Strafen aus beiden Verfahren können nicht verrechnet werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.