Acht letzte Fragen an Abda-Präsident Friedemann Schmidt Lothar Klein, 16.09.2020 11:30 Uhr
Um 14 Uhr startet heute im Gesundheitsausschuss die Öffentliche Anhörung zum Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) – wegen der Corona-Lage ist die Öffentlichkeit aber ausgesperrt. Die Sitzung soll am Abend zeitversetzt im Bundestags-TV übertragen werden und wird Tage später als Wortprotokoll veröffentlicht. 90 Minuten sind angesetzt und es gibt eine exakte Regie für den Ablauf: Die meisten Fragen gehen an die Abda und ihren Präsidenten. Es könnte somit Friedemann Schmidts letzter großer Auftritt auf der bundespolitischen Bühne sein.
Den verschiedenen Fraktionen wurden im Vorfeld Zeitkontingente zugeordnet. Die Union erhält als größte Fraktion 32 Minuten Fragezeit, die SPD 19 Minuten, die AfD 11 Minuten, die FDP 10 Minuten und Linke und Grüne jeweils 9 Minuten. Erwin Rüddel (CSU) achtet als Vorsitzender des Gesundheitsausschusses auf die Einhaltung der Spielregeln.
Die CDU/CSU-Fraktion hat 18 Fragen vorbereitet. Ob alle gestellt werden, hängt von der Dauer der Antworten und der Anzahl der Nachfragen ab. Eröffnet wird die Runde mit einer Frage an den Einzelsachverständigen Dr. Ulf Maywald von der AOK Plus zu den neuen pharmazeutischen Dienstleistungen und ob diese nicht nur auf Bundesebene, sondern auch auf Landesebene vereinbart werden sollten. Anschließend darf sich die BAG Selbsthilfe zum geplanten Rx-Boniverbot im Rahmen des Sachleistungsprinzips äußern. Dann wird der GKV-Spitzenband gefragt, ob er ein Rx-Versandhandelsverbot für erforderlich hält. Die Antwort ist bekannt.
Darauf folgen erneut Fragen zu den neuen pharmazeutischen Dienstleistungen an den Deutschen Caritasverband, den GKV-Spitzenband und die BAG Selbsthilfe: „Versprechen Sie sich hiervon einen Mehrwert für die Versicherten?“ Dann kommt zum ersten Mal die Abda ins Spiel: Die Unionsfraktion will wissen, „welche Vorschläge Sie hierzu bereits haben“.
In der folgenden Frage wird die Abda aufgefordert darzulegen, ob sie noch Vorschläge hat, „wie die Gleichpreisigkeit europarechtskonform auch auf Privatversicherte ausgedehnt werden könnte“. Die übernächste Frage befasst sich mit dem Botendienst und richtet sich an die Abda, den Deutschen Caritasverband und BAG Selbsthilfe: „Wir wollen mit Gesetz auch das Botendiensthonorar verstetigen (das für die Corona-Pandemie in der Sars-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung befristet eingeführt worden war). Halten Sie das für notwendig?“ Die Antwort der Abda dürfte hierzu wenig überraschen.
Bekannt ist auch die Position der Abda zu Aushändigung von Arzneimitteln durch automatisierte Ausgabestationen. In ihrer Stellungnahme hatte die Abda bereits ein vollständiges Verbot gefordert. Mit der nächsten Frage erhält die Abda dann die Gelegenheit, das VOASG in seiner Gesamtheit zu bewerten: „Wie bewerten Sie den vorliegenden Gesetzentwurf insgesamt im Blick auf die Zielrichtung, nach der wir neben der sicheren Medikamentenversorgung der Bürgerinnen und Bürger auch die Vor-Ort-Apotheken stärken wollen?“
Sollte das Zeitkontingent der Unions-Fraktion noch nicht erschöpft sein, wird der GKV-Spitenverband nochmals nach dem Stellenwert der Versandhandel für die Versorgung der Patienten gefragt, die Abda kann nochmals auf eine entsprechende Frage ihre Forderung nach einer Verschärfung des Makelverbots von E-Rezepten darlegen.
Vorbereitet sind noch vier Ersatzfragen unter anderem an den Großhandelsverband Phagro zu dessen Befürchtungen, dass das Aufbröseln des festen Arzneimittelpreissystems auch den Großhandelsmarkt tangiert. Weil die Chancen gering sind, dass diese Frage noch in den Zeitrahmen passt, hat der Phagro vorsorglich vor der Anhörung dazu seine Antwort als Pressemitteilung öffentlich gemacht: Die Vollsortimenter warnen vor dem Ende des Gleichpreisigkeitsgebots auf der Großhandelsebene. Dies gefährde die etablierten Versorgungstrukturen für verschreibungspflichtige Arzneimittel in Deutschland.
Laut Phagro-Chef André Blümel wären Lieferanten aus dem EU-Ausland nicht mehr an die deutschen Preisvorschriften für verschreibungspflichtige Arzneimittel gebunden, wenn sie deutsche Apotheken belieferten. Der Gesetzgeber wolle zwar die deutschen Apotheken vor einem Preisdumping durch EU-Versender schützen, indem er die Gleichpreisigkeit über das Sozialgesetzbuch (SGB V) sicherstelle. Damit gebe er aber die Wettbewerbsgleichheit für die Großhandelsebene auf.
Um weiterhin gleiches Recht für alle Marktteilnehmer zu gewährleisten, fordert der Phagro daher, ausdrücklich klarzustellen, dass auch pharmazeutische Großhändler und direkt liefernde pharmazeutische Unternehmer aus dem EU-Ausland an die Arzneimittelpreisverordnung gebunden bleiben, wenn sie deutsche Apotheken beliefern. Zudem müsse klargestellt werden, dass Apotheken sich zwingend an die Preise und Preisspannen der Arzneimittelpreisverordnung halten müssten.