Resolution für eine faire Vergütung

Acht Forderungen: DAT beschließt „Düsseldorfer Erklärung“

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Berlin -

Wie beendet man einen Deutschen Apothekertag (DAT), der geprägt war von einem Frontalangriff des Ministers auf die Grundfeste des Systems? Ein Zeichen der Geschlossenheit und Stärke sollte es werden – herausgekommen ist eine Düsseldorfer Erklärung, die Abda-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening verlas.

Mit einem „geschlossenen und gemeinsamen Protest gegen die aktuelle Gesundheitspolitik“ sollte der DAT am Freitag zu Ende gehen. Was einen erwarten würde, blieb vorab genauso geheim wie der mittlerweile verkündete Streik im November – man wollte den Überraschungseffekt nicht verderben. Lauterbachs Ideen hatte der DAT schon am Mittwoch in Gestalt einer Resolution eine Abfuhr erteilt.

Vor einem großen Transparent, das Vertreterinnen und Vertreter von Kammern und Verbänden auf der Bühne in die Höhe hielten, verlas Overwiening die Düsseldorfer Erklärung – eine Resolution für eine faire Vergütung der Apotheken vor Ort. Am Ende wurde lange geklatscht, auch Postkarten wurden in die Höhe gehalten, immerhin ohne Herz, sondern mit der Aufschrift „Apotheken stärken – jetzt!“ Overwiening kündigt an, dass man den Protest nach draußen tragen werde. Dann ging es weiter in die letzte Runde der Antragsberatungen.

Unverzichtbar, aber unterfinanziert

„Apotheken sind Teil der Daseinsvorsorge in Deutschland. Sie leisten einen entscheidenden Beitrag zum sozialen Frieden. Am Tag und in der Nacht sind Apotheken eine niedrigschwellige und unverzichtbare Säule der sicheren Gesundheitsversorgung für die gesamte Bevölkerung“, heißt es einleitend.

Die Arzneimittelversorgung durch die Apotheken vor Ort sei aber seit langem strukturell unterfinanziert, da der Festzuschlag in der Arzneimittelpreisverordnung seit mehr als einem Jahrzehnt nicht angepasst worden sei. Zuletzt hätten die Apotheken sogar eine Honorarkürzung zu Gunsten der gesetzlichen Krankenkassen hinnehmen müssen.

„Immer mehr Arzneimittel sind in Deutschland nicht mehr verfügbar und verursachen einen hohen zusätzlichen Arbeitsaufwand. Gleichzeitig müssen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Apotheken fair vergütet werden. Die allgemein steigenden Kosten belasten die Apotheken zusätzlich mit Blick auf die Warenwirtschaft und die Betriebskosten. Stabile finanzielle Rahmenbedingungen sind unerlässlich, um dem Nachwuchs in der Apotheke eine Zukunftsperspektive zu geben – gerade in Zeiten des allgegenwärtigen Fachkräftemangels. Auch eine Apothekenübergabe wird durch fehlende Planungssicherheit erschwert.“

Mit der Erklärung werden daher die folgenden Forderungen an die Bundesregierung gerichtet:

  1. Die bewährten Strukturen der Arzneimittelversorgung über die heilberuflich geführten Apotheken vor Ort müssen stabilisiert und durch verlässliche Rahmenbedingungen zukunftsorientiert weiterentwickelt werden.
  2. Wir fordern eine dauerhaft angemessene Vergütung der Apotheken vor Ort. Die Politik trägt die Verantwortung für die ambulante flächendeckende Versorgung, auch für deren Finanzierung. Investitionen in die Apotheken vor Ort sichern flächendeckend die Arzneimittelversorgung und garantieren sichere, am Patientenwohl orientierte Zugangswege.
  3. Um künftig die Honorierung der Apotheken nicht wieder von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abzukoppeln, muss der Festzuschlag durch einen regelhaften Mechanismus jährlich mittels eines Dynamisierungsfaktors angepasst werden.
  4. Die einseitige Wirtschaftlichkeitsorientierung in der Arzneimittelversorgung muss zurückgedreht werden, um die Versorgungssituation zu verbessern. Ein Kaputtsparen von Versorgungsstrukturen gefährdet die Versorgung der Bevölkerung unwiederbringlich.
  5. Die Unabhängigkeit der Beratung durch freiberuflich selbständige Heilberufler bedeutet einen großen – auch geldwerten – Nutzen für das deutsche Gesundheitswesen. Diese Unabhängigkeit muss daher zum Wohl der Patientinnen und Patienten erhalten bleiben.
  6. Zentrale Forderung zum Erhalt einer gesunden Versorgungsbasis ist daher die Korrektur des Festzuschlags auf 12 Euro je verschreibungspflichtiger Arzneimittelpackung. Nur durch diese Maßnahme lassen sich die in den letzten zehn Jahren aufgelaufenen Betriebskostensteigerungen ausgleichen.
  7. Weitere Kürzungen zu Lasten der Apotheken im Kontext der Stabilisierung der GKV-Finanzen sind für die Patientinnen und Patienten schädlich, denn sie bedeuten im Ergebnis Leistungskürzungen. Daher ist insbesondere der Apothekenabschlag dauerhaft auf 1,48 Euro netto festzuschreiben.
  8. Notwendige Aufwendungen der Apotheken im Rahmen der Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen sind vollständig zu refinanzieren. Apotheken sind ein verlässlicher Partner beim Ausbau digitaler Anwendungen, dürfen aber dadurch nicht finanziell geschwächt werden.
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