Ungleiche Kostenverteilung

Abwasserrichtlinie: BPI bereitet Klage vor

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Berlin -

Die neue kommunale Abwasserrichtline wird die finanzielle Lage der Arzneimittelhersteller schwerwiegend verändern. Die Unternehmen müssen dadurch mit hohen Kosten rechnen. Die Ausgaben für die „Reinigungsstufe 4“ sollen zu 80 Prozent die Hersteller von Arzneimitteln und Kosmetika tragen. Wegen dieser ungleichen Kostenverteilung bereitet der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) nun eine Klage gegen die EU-Kommission vor.

Der BPI unterstütze die Umweltziele des „Green Deals“ der Europäischen Union (EU) sowie allgemein den Schutz von Umwelt und Gesundheit zwar ausdrücklich, aber die geplante Lastenverteilung der Kosten für die erweiterte Abwasseraufbereitung sieht der Verband dennoch als „unausgewogen“ an. Der BPI-Vorstand hat deswegen entschieden, gerichtlich gegen die aktuelle Fassung der Kommunalabwasser-Richtlinie vorzugehen. Derzeit werden die Rechtsschutzmöglichkeiten einer Klage vor den europäischen Gerichten noch geprüft.

„Wir kritisieren, dass die geplante Regelung der erweiterten Herstellerverantwortung die Pharmaindustrie zu großen Teilen für die Kosten der neuen Reinigungsstufe für Mikroverunreinigungen in die Pflicht nehmen will“, erklärt der BPI-Vorsitzende Oliver Kirst. „Die pharmazeutische Industrie sieht die medizinische Versorgung als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe an und fordert daher, dass auch die Kosten der Umweltmaßnahmen solidarisch von allen Verursachern getragen werden.“

Verzerrte Bewertung

Gestützt werde die Klage von dem Gutachten des Verfassungsrechtlers Udo Di Fabio. Dieses liegt bereits seit 2021 vor. Konkret heißt es in dem Schreiben: Eine einseitige Umweltabgabe ist verfassungsrechtlich bedenklich und widerspricht dem Grundsatz einer gerechten Lastenverteilung. Di Fabio betont, dass „die Kostenverantwortung nicht einseitig auf die pharmazeutische Industrie übertragen werden darf“ und fordert „eine umfassende Berücksichtigung aller Verursachergruppen“.

Der BPI stellt zudem anhand von wissenschaftlichen Gutachten die Berechnungsgrundlage der EU-Kommission in Frage. Denn unabhängige Studien würden zeigen, dass „der Anteil von Arzneimitteln an den Mikroverunreinigungen deutlich geringer“ sei, als die von der Kommission veranschlagten 66 Prozent. „Die fehlende Berücksichtigung wesentlicher Studien und anderer Schadstoffquellen hat zu einer verzerrten Bewertung geführt, die eine faire Kostenaufteilung erschwert“, so der BPI.

Langfristig Versorgung sichern

„Daher fordern wir eine gerechte Verteilung der finanziellen Lasten, die die Versorgungssicherheit mit lebenswichtigen Arzneimitteln nicht gefährdet“, so Kirst. „Die Klage vor dem EuGH soll eine ausgewogene Lösung erzielen, die allen relevanten Verursachern gerecht wird, ohne den Umweltschutz zu gefährden. Der BPI ist überzeugt, dass nachhaltiger Umweltschutz nur durch eine faire Lastenverteilung erreicht werden kann, die das Vertrauen in gemeinsame Umweltziele stärkt und die langfristige Versorgung mit Arzneimitteln sichert.“

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