Abrechnungsbetrug

Verfahren gegen Barmer eingeleitet

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Berlin -

Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat nach Medieninformationen ein offizielles Prüfverfahren gegen die Barmer GEK eingeleitet. Nach einem Bericht der Berliner Tageszeitungen B.Z. und Bild geht es um nachträgliche Änderungen und Ergänzungen von Arzt-Diagnosen, durch die die Krankenkasse mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds erhalten habe.

Normalerweise kodieren Ärzte ihre Diagnose in den Abrechnungsunterlagen selbst. Die Codes sind Grundlage für die Kostenerstattung durch die Kassen. Doch für die Barmer habe die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin selbst nachträglich Diagnosen der Ärzte kodiert und bei der Kasse dafür „technische Dienstleistungen“ in Rechnung gestellt, heißt es in dem Bericht.

Auf Anfrage von B.Z. und Bild habe die Barmer die nachträglichen Änderungen beziehungsweise Ergänzungen eingeräumt. Aber: „Uns geht es um eine korrekte und lückenlose Kodierung von Behandlungsfällen und nicht um eine Veränderung von Diagnosen“, zitierten die Zeitungen einen Sprecher der Kasse. Die KV Berlin räumte dem Bericht zufolge ebenfalls eine „Datenkorrektur“ ein, aber nur, weil die Daten „nicht die gewünschte Konsistenz“ aufgewiesen hätten.

Das BVA hält dies für unzulässig. Ein Sprecher sagte den Zeitungen: „Eine zusätzliche medizinische Bewertung und Nacherfassung von Diagnosedaten ist im RSA-Verfahren nicht vorgesehen und rechtswidrig, da sie gegen den Sozialdatenschutz und das vom Gesetzgeber vorgegebene Meldeverfahren verstößt.“ Gegen die Barmer sei deshalb ein offizielles Prüfverfahren eingeleitet worden.

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