Geldstrafe statt Knast: Sechs Jahre nach einem der größten Abrechnungsskandale durch frühere DRK-Kliniken in Berlin hat jetzt das zuständige Landgericht Berlin das Verfahren eingestellt. Den früheren DRK-Klinik-Chefs wurde vorgeworfen, durch systematischen Betrug 14 Millionen Euro zu Unrecht abgerechnet zu haben. Die 14. große Strafkammer des Berliner Landgerichts stellte jetzt das Verfahren gegen zwei Geschäftsführer der Deutsches Rotes Kreuz Schwesternschaft Berlin und gegen zwei für die DRK-Kliniken tätigen Ärzte gegen Zahlung von Geldbeträge zwischen 7000 und 20.000 Euro zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen ein. Der Grund: Den Beschuldigten konnte bandenmäßiger Betrug nicht nachgewiesen werden.
Die Angeklagten mussten sich als Geschäftsführer der DRK beziehungsweise als Ärzte für die DRK-Kliniken in insgesamt 358 Fällen wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges verantworten. Die Anklage hatte ihnen insbesondere vorgeworfen, bei der Einrichtung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) bei den DRK-Kliniken Vertragsarztzulassungen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) gekauft zu haben, ohne dass die Ärzte, deren Zulassungen auf die MVZ übertragen wurden, wie erforderlich zumindest übergangsweise selbst für die MVZ tätig wurden. Vielmehr sei die ärztliche Tätigkeit häufig sogleich von Ärzten der DRK-Kliniken übernommen worden.
Bei der Abrechnung gegenüber der KV sei dieser Umstand aber verschwiegen worden, weshalb die unter den betreffenden KV-Zulassungen zwischen Dezember 2004 und Juli 2010 erbrachten Leistungen in Höhe von nahezu 14 Millionen Euro nicht hätten abgerechnet werden dürfen.
Zwar werteten die Richter das Vorgehen grundsätzlich als gewerbsmäßigen Betrug. Allerdings hätten sich im Rahmen der 16-tägigen Hauptverhandlung insbesondere im Hinblick auf erhobenen Bandenvorwurf keine konkreten Anhaltspunkte ergeben. Voraussetzung für die Annahme eines Verbrechens sei die gewerbsmäßige Begehung des Betruges als Mitglied einer Bande. Eine Bande setze mindestens drei Teilnehmer voraus. In diesem Sinne sei den Angeklagten eine Beteiligung an einer Bandenabrede aber nicht nachzuweisen. Deshalb werteten die Richter die Taten nur als Vergehen des „gewerbsmäßigen Betruges“.
Berücksichtigt wurde bei der Strafsetzung auch die lange Verfahrensdauer aufgrund der Verhandlungsunfähigkeit eines Beschuldigten. Zudem berücksichtigte die Kammer, dass die Angeklagten bereits eine Zeit lang in Untersuchungshaft gesessen hatten.
Außerdem wurde die zu Unrecht abgerechneten Summen inzwischen von der DRK zurückerstattet. Schließlich hätten – ungeachtet der mutmaßlich formal unrichtigen Abrechnungen – allen Zahlungen der KV auch entsprechende ärztliche Leistungen gegenübergestanden. Die DRK-Kliniken wurde geschlossen und arbeiten jetzt als Ärztehäuser.
Im Jahr 2010 hatte der Fall für großes Aufsehen gesorgt. 350 Polizisten hatten rund 150 Privatadressen und medizinische Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes durchsucht. Dazu gehörten neben ambulanten Versorgungszentren von DRK-Kliniken auch Wohnungen von Geschäftsführern und Ärzten, zwölf davon in anderen Bundesländern.
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