Ermittlungen im Kliniksektor

Abrechnungsbetrug: Ärzte lassen andere behandeln

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Bad Hersfeld -

Die Ermittlungen wegen Betrugsvorwürfen im hessischen Krankenhauswesen weiten sich aus. Im Verlauf des vergangenen Jahres seien weitere Verfahren hinzugekommen. Die Zahl sei von zehn auf zwölf gestiegen, sagte der Frankfurter Oberstaatsanwalt Alexander Badle. Der Jurist ist Leiter der Zentralstelle für Medizinwirtschaftsstrafrecht (ZMS) in Frankfurt.

Geprüft wird, ob bei Abrechnungen von Krankenhausleistungen Straftaten begangen worden sind, wie Badle sagte. Die Ermittlungen richten sich nicht nur gegen Verantwortliche von Krankenhäusern. Teilweise geht es auch um Mediziner, die in Kliniken tätig sind und ärztliche Leistungen betrügerisch abgerechnet haben sollen.

Badle zufolge handelt es sich um Verfahren aus dem Bereich der stationären Versorgung. Dabei gehe es um ganz unterschiedliche Tatvorwürfe. Ein Schwerpunkt bilde derzeit das Thema Betrug im Zusammenhang mit der Abrechnung sogenannter Ermächtigungsleistungen.

Eine Ermächtigung erhalten Ärzte in Krankenhäusern, die ambulante Leistungen erbringen wollen. Ein solcher Arzt muss seine Leistungen grundsätzlich immer persönlich erbringen. Grund dafür sind seine persönlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und besonderen Qualifikationen, auf Basis derer die Ermächtigung von der Kassenärztlichen Vereinigung erteilt wurde. Nur bei Krankheit, Urlaub oder Teilnahme an ärztlicher Fortbildung oder an einer Wehrübung kann er sich innerhalb von zwölf Monaten bis zur Dauer von drei Monaten vertreten lassen, wie Badle erläuterte.

„In den derzeit bei der Zentralstelle geführten Ermittlungsverfahren ergeben sich konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Beschuldigten die Ermächtigungsleistungen regelmäßig nicht selbst erbracht, sondern von anderen angestellten Ärzten des Klinikums – und somit unter Verstoß gegen die Ermächtigung – haben erbringen lassen“, sagte Badle. Aufgrund der im Sozialrecht strengen Betrachtungsweise seien solche Leistungen gegenüber den Kostenträgern nicht abrechnungsfähig. Insbesondere der Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung gilt als einer der zentralen Prinzipien der ärztlichen Leistung.

Zu den Schadenssummen konnten die Ermittler gegenwärtig keine Angaben machen. „Diese dürften voraussichtlich regelmäßig im sechsstelligen Bereich liegen, insbesondere bei solchen Ärzten, die über Jahre Ermächtigungsleistungen fehlerhaft abgerechnet haben“, erklärte Badle. Zudem werde im Einzelfall auch geprüft, ob auch gegen die Klinikleitung ein Betrugsverdacht besteht. „Das ist immer dann der Fall, wenn sie Kenntnis davon hatte, dass ärztliches Klinikpersonal regelmäßig zur regelwidrigen Erbringung von Ermächtigungsleistungen eingesetzt wird.“ Alles in allem handele es sich um besonders umfangreiche und komplexe Ermittlungsverfahren, die die Zentralstelle in den nächsten Jahren beschäftigen werde, sagte Badle.

Eines der Verfahren richtet sich gegen das Klinikum Bad Hersfeld wegen mutmaßlichen Betrugs. Es geht um Abrechnungen zwischen Januar 2010 und März 2015 von einer speziellen Abteilung. Das Ermittlungsverfahren wurde vor mehr als fünf Jahren, Ende 2014, eingeleitet. Im März 2015 wurden Geschäftsräume der Klinikum Bad Hersfeld GmbH durchsucht. Ein nicht genannter Anzeigenerstatter hatte das Verfahren in Gang gebracht.

Das Abrechnungswesen in Kliniken ist kompliziert und stellt eine besondere Herausforderung für die Ermittler dar, wie Badle erklärte. Sie prüfen, ob es Fehler gab, welche Qualität sie haben und ob sie strafrechtlich relevant sind. Wenn es um Betrugsvorwürfe geht, müssen die Ermittler den komplexen Vorgang von Diagnose, Behandlung und Abrechnung rekonstruieren und prüfen. Möglichkeiten, die Abrechnungen im Krankenhaus zu beeinflussen, haben insbesondere Medizin-Controller, wie Badle sagte. Die Leidtragenden des mutmaßlichen Betrugs sind vor allem Krankenversicherungen, aber auch Versicherte, wenn Leistungen teurer werden.

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