Abrechnung: Wie kommen die Flutopfer an ihr Geld? Alexander Müller, 27.07.2021 11:00 Uhr
In den vom Hochwasser betroffenen Gebieten herrscht vielerorts noch immer Ausnahmesituation. An Normalität ist nicht zu denken – das gilt auch für die Arzneimittelversorgung. Damit die betroffenen Apotheken sowie ihre in der Hilfe engagierten Kolleg:innen nicht zusätzliche wirtschaftliche Probleme bekommen, sind einige Fragen in der Abrechnung zu klären. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) sucht mit Unterstützung des Verbands der Rechenzentren (VDARZ) in Gesprächen mit dem GKV-Spitzenverband und den Einzelkassen nach Lösungen.
In Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sind mindestens 70 Apotheken von der Flutkatastrophe betroffen. Mal ist nur der Keller vollgelaufen, andere Betriebe wurden komplett zerstört, die Inhaber:innen stehen vor ganz unterschiedlichen Herausforderungen. Neben den Schäden durch das Hochwasser drohen den Apotheken Probleme bei der Abrechnung, wenn die Rezepte nicht eingereicht werden können.
Hintergrund ist die Vorauszahlung, die Apotheken bezogen auf den Umsatz im Vormonat von den Krankenkassen erhalten. Die Originalbelege werden dann zu den Stichtagen zum Rechenzentrum gegeben und mit den Krankenkassen abgerechnet. Doch dieses System ist jetzt – je nach Betroffenheit der Apotheke – an zwei Stellen durchbrochen. Einige Apotheken sind so schwer beschädigt oder vollkommen zerstört, dass an eine Wiederaufnahme des Betriebs, wenn überhaupt, dann erst in einigen Monaten zu denken ist.
Doch auch wenn „nur“ die in der Apotheke gelagerten Originalrezepte in den Fluten untergegangen oder zumindest schwer beschädigt sind, ist an eine normale Abrechnung nicht zu denken. Den Apotheken ist damit die Grundlage für ihre Vorauszahlung entzogen. In mehreren Gesprächsrunden haben DAV und GKV-Spitzenverband zusammen mit den Rechenzentren diese Problematik erörtert, finale Entscheidungen sind noch nicht getroffen. Eine mögliche Lösung wäre, ausnahmsweise mit den digital eingereichten Images abzurechnen. Die Rahmenverträge sehen das allerdings nicht vor, weshalb sich die Vertragspartner darauf verständigen müssten.
Ein anderes Thema betrifft die akute medizinische Versorgung, die in den Flutgebieten in Notunterkünften und Zelten organisiert wird. Sofern die Behandlung nicht sofort vor Ort geschieht, werden Medikamente auf Privatrezepten verordnet. Für die Abrechnung relevant ist, wenn GKV-Versicherte mit Privatverordnungen in die Apotheken kommen.
Verhandelt wird aktuell, wie die Apotheken Sammelbelege analog zur Abrechnung der Muster-16-Rezepte nachreichen können. Möglicherweise soll es sogar eine Sonder-PZN für die Abrechnung geben, alternativ soll die Verordnung den Zusatzvermerk „Hochwasser“ enthalten.
Viele Prozesse in der Apotheke sind EDV-gesteuert, doch mancherorts gibt es noch nicht einmal Strom. Wie soll die Apotheke die Rabattverträge bedienen, wie den Zuzahlungsstatus der Versicherten berücksichtigen? Einzelne Kassen zeigen sich offen, dass sie auf etwaige Retaxationen verzichten, wenn die Apotheke aufgrund der Hochwasserschäden aktuell mit solchen Problemen zu kämpfen hat. Entschieden ist das noch nicht, finale Abschlüsse sind aber kurzfristig zu erwarten.