Am 30. Juni endet in Rheinland-Pfalz und im Saarland die vertragliche Vereinbarung zur Versorgung mit ableitenden Inkontinenzartikeln. Versicherte der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland werden dann nicht mehr von den Apotheken mit Kathetern & Co. versorgt.
„Völlig inakzeptabel“ sei das neue Vertragsangebot der Kasse, heißt es aus Apothekerkreisen. Wurden die Versicherten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland mit Festbetrag beziehungsweise Einkaufspreis plus 18 Prozent ohnehin schon am Limit und kaum für die Apotheke kostendeckend versorgt, will die Kasse weiter Kosten sparen. Apothekeneinkaufspreis minus 20 Prozent lautet das Angebot.
Ein neues „vernünftiges“ Angebot erwarten die Apothekerverbände von der Kasse derzeit nicht. Apotheken könnten davon ausgehen, dass die Versorgungsberechtigung für mehr als eine Million Versicherte zum 30. Juni endet. Die Kasse gibt auf Nachfrage jedoch an, mit den „Leistungserbringern und deren Verbänden, sprich auch mit den Apothekerverbänden, in Verhandlungen“ zu sein. Eine Stellungnahme seitens der AOK zu laufenden Verhandlungen gibt es nicht.
„Zur qualitativ hochwertigen Versorgung unserer Versicherten gehört unter anderem, dass die Leistungserbringer die notwendigen Voraussetzungen für die Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen erfüllen. Dies sicherzustellen, ist eine Verpflichtung aller Krankenkassen (§ 126 Absatz 1a Sozialgesetzbuch V) und geht mit der notwendig gewordenen Vertragsaktualisierung einher.“
Oberstes Ziel sei es, die qualitativ hochwertige Versorgung der Versicherten sicherzustellen. Es handele sich um eine „marktübliche Vertragsaktualisierung“. Auch weil sich in den letzten Jahren die Vertragslandschaft deutlich geändert habe. „Damit bieten sich neuartige Formen der Zusammenarbeit mit unseren Partnern und neue Möglichkeiten für gute Qualität verbunden mit der gebotenen Wirtschaftlichkeit“, teilt die Kasse mit.
Auch zum vorgelegten Vertragspreis äußert sich die AOK nicht. Nur so viel: „Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland hat sich bisher nicht wie viele andere Krankenkassen am niedrigsten Preis, der am Markt beispielsweise auch durch Ausschreibungen erzielt wird, orientiert. Ganz im Gegenteil: Der niedrigste Preis ist und war für uns nie der Maßstab, um unsere Versicherten gut zu versorgen.“ Das Wichtigste sei eine Gewährleistung der „flächendeckenden, aufzahlungsfreien und bedarfsgerechten Versorgung“ der Versicherten in der gebotenen Qualität.
Zum 1. Juli tritt eine neue mit der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland vereinbarte Blutzuckerteststreifenverordnung in Kraft. Die Vertragsvereinbarungen befinden sich zur Zeit in endgültiger Abstimmung, orientiert werde sich 1:1 an der mit der Barmer bestehenden Blutzuckerteststreifenverordnung.
APOTHEKE ADHOC Debatte