Der Umgang mit den Namen der Abgeordneten, die an Geschäften mit Corona-Schutzausrüstung beteiligt waren, liegt aus Sicht des Bundestags allein in der Verantwortung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG).
Diesem sei mitgeteilt worden, dass die Bundestagsverwaltung keine Entscheidungsbefugnis in der Frage habe, die das Ministerium mit Auskunftsersuchen in dieser Sache umgehe, sagte ein Sprecher des Bundestags am Dienstag auf Anfrage. Zu beachten sei die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Vertraulichkeit personenbezogener Daten, die von der Freiheit des Mandats geschützt seien. „Rechtlich unbedenklich erscheint die Herausgabe von solchen Daten, wenn dem Bundesgesundheitsministerium eine entsprechende Einwilligung des oder der Betroffenen vorliegt.“
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte in der vergangenen Woche angekündigt, die Namen aller Abgeordneten öffentlich machen zu wollen, die in der Corona-Pandemie an der Vermittlung von Geschäften mit Schutzausrüstung beteiligt waren. Auf seine Frage an die Bundestagsverwaltung, ob es dagegen Einwände gebe, hatte er bereits im Wesentlichen die gleiche Antwort erhalten wie jetzt. Der Bundestag bekräftigte diese nun, weil das Ministerium die Nachfrage stellte, ob es Bedenken dagegen gebe, dass es auf die betroffenen Abgeordneten zugehe.
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