Die Abgeordneten des Bundestages bekommen das ihnen monatlich zustehende Geld in diesem April mit Verspätung. Wie die Bundestagsverwaltung gestern auf Nachfrage mitteilte, wurde die Abgeordnetenentschädigung den Parlamentariern aufgrund eines Versehens nicht zum üblichen Zeitpunkt gutgeschrieben – sondern einen Monat später. Darüber hatte zuerst „Bild“ berichtet.
Normalerweise kommt das Geld am ersten Tag des Monats bei den Abgeordneten an. Fällt der 1. eines Monats auf einen Feiertag, wird das Geld üblicherweise bereits etwas früher überwiesen. Eine Sprecherin erklärte, versehentlich sei diesmal ein falsches Fälligkeitsdatum eingetragen worden: 28. April statt 28. März. Der Fehler sei erst am Dienstag bemerkt worden.
Die Zahlungsanweisung sei nun unverzüglich an die Bundeskasse versendet worden, fügte sie hinzu. Von dort würden die Einzelzahlungen schnellstmöglich angewiesen. Sowohl die Abgeordnetenentschädigung als auch die Kostenpauschale seien von dem Versehen betroffen.
Die monatliche Abgeordnetenentschädigung wird jährlich zum 1. Juli angepasst. Grundlage ist nach dem Abgeordnetengesetz die Entwicklung des Nominallohnindex. Diesen gab das Statistische Bundesamt im Februar mit 6 Prozent an. Durch die 2014 beschlossene automatische Koppelung werden damit die Abgeordnetenbezüge – und auch die Abgeordnetenpensionen – ebenfalls um 6 Prozent steigen.
Der Bund der Steuerzahler rechnete aus, dass die Diäten damit von derzeit 10.591,70 Euro monatlich um 635,50 auf dann 11.227,20 Euro angehoben werden. Der Bundestag kann beschließen, auf diese Erhöhung zu verzichten. Dies hat er beispielsweise 2020 in der Corona-Pandemie getan.
Bedingt durch etwaige Zuschüsse zu den Krankenversicherungsbeiträgen sowie Abzügen von der Kostenpauschale ist der Betrag nicht bei allen gleich. Abzüge gibt es beispielsweise, wenn Abgeordnete, die weder beurlaubt sind noch einen medizinischen Grund nachweisen können, an Sitzungstagen abwesend sind.
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