Präimplantationsdiagnostik

Abgeordnete legen PID-Entwurf vor

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Im Streit um die Präimplantationsdiagnostik (PID) hat eine Gruppe von Abgeordneten aller Fraktionen einen Gesetzentwurf vorgelegt. Danach sollen in Ausnahmefällen Gentests an Embryonen erlaubt werden. Für die Untersuchung künstlich erzeugter Embryonen vor ihrer Einpflanzung in den Mutterleib beschreibt der Gesetzentwurf enge Grenzen. Vor allem Fehl- und Totgeburten oder die Geburt eines schwer kranken Kindes sollen auf diese Weise verhindert werden.

Initiatoren sind die Abgeordneten Ulrike Flach (FDP), Peter Hintze (CDU), Carola Reimann (SPD), Petra Sitte (Linke) und Jerzy Montag (Grüne). In der Bundestags-Auseinandersetzung über die Zulässigkeit von PID werden weitere fraktionsübergreifende Gruppenanträge erwartet. Formiert hat sich bereits eine Abgeordnetengruppe, die ein völliges Verbot der PID-Technik erreichen will.

Der CDU-Abgeordnete Hintze sagte, der von seiner Gruppe entwickelte Gesetzentwurf schaffe Rechtssicherheit für betroffene Paare und Ärzte. Er verbiete ausdrücklich so genannte Designer-Babys oder auch eine Geschlechtsauswahl vor Einpflanzung in den Mutterleib. Ausnahmen sollten aber dann möglich sein, wenn ein Elternteil die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich trägt oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen sei.

Auf dem CDU-Parteitag in Karlsruhe hatte sich vor einem Monat eine knappe Mehrheit (51 Prozent) für ein PID-Verbot ausgesprochen. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich für ein Verbot der PID stark gemacht.

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